Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 5
Anregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann.