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Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann.

Begründung

Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste usw.) aus. Die führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

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41. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen