Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist prinzipiell bestrebt sicherzustellen, dass die Baustelleneinrichtungen, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien der mehr als 12.000 Bau- und Arbeitsstellen nach Beendigung von Arbeiten zeitnah entfernt werden. Grundsätzlich können mutmaßliche "Geisterbaustellen", die den Anschein erwecken, dass eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung entweder nicht vorliegt oder abgelaufen ist, an die Städtische Verkehrspolizei gemeldet werden. Diese geht den möglicherweise ordnungswidrigen Zuständen dann nach. Hinweise auf liegengebliebene Materialien von Baustellen im öffentlichen Raum können über den in der Anregung genannten Mängelmelder auf ffm.de oder an die Baubezirke im Amt für Straßenbau und Erschließung gemeldet werden, die über folgenden Link erreichbar sind: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt-fuer-strassenbau-und-erschliessung/baubezirke Gemeldete Schilder oder Absperreinrichtungen werden dahingehend überprüft, ob sie einer Baumaßnahme zugeordnet werden können und wer beziehungsweise welches Unternehmen sie aufgestellt hat. Lässt sich dies ermitteln und ist die Baumaßnahme abgeschlossen, wird das betreffende Unternehmen aufgefordert, unverzüglich das Material zu entfernen. Lässt sich das Material weder einer Baumaßnahme noch einem Unternehmen zuordnen, dann lässt der Magistrat es abholen und entsorgen. In der Regel handelt es sich dabei um Baumaßnahmen Dritter und nicht des Magistrats. Durch eine enge Zusammenarbeit mit beauftragten Entsorgungsunternehmen versucht der Magistrat die Beeinträchtigungen durch Schildfüße, Schilder und ähnlicher Materialien so gering wie möglich zu halten.