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Halteverbot auf der östlichen Seite des Lachwegs

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 72/9 vom 08.08.2016 Betreff: Halteverbot auf der östlichen Seite des Lachwegs Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der östlichen Seite des Lachwegs versetzt zwei Haltverbotsschilder installiert werden. Begründung: Die Bahnschranke an der Main-Weser-Bahnstrecke ist in dieser Straße wegen der starken Frequenz des Eisenbahnverkehrs sehr oft geschlossen. Bei geschlossener Schranke reihen sich Kfz aus der Straße Alt-Eschersheim kommend auf der westlichen Seite des Lachwegs nacheinander auf. Wenn dann auf der östlichen Straßenseite geparkt wird, kommt der Kfz-Verkehr in der Straße komplett zum Erliegen. Ein Umfahren oder Überholen lässt die geringe Fahrbahnbreite nicht zu. Blockiert werden dann die Fahrzeuge aus der Dreihäusergasse, aus dem Sackgassenteil der Straße Birkholzweg, ab der Hausnummer 1, sowie die Nutzer des Garagenhofes im Lachweg 7 a. Ein Mitglied des Ortsbeirates 9 hat eine entsprechende Situation selbst schon erlebt, als er sich mit dem Pkw in die Fahrzeugkolonne vor der Schranke wartend einreihte. Auf der östlichen Straßenseite parkte gleichzeitig ein anderer Pkw. Damit waren alle Möglichkeiten von Fahrbewegungen ausnahmslos unterbrochen. Was dies im Notfall für den Einsatz von Krankenwagen oder der Feuerwehr bedeutet hätte, kann sich ein jeder ausmalen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1740 Aktenzeichen: 32 1