Halteverbot auf der östlichen Seite des Lachwegs
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM
682 entstanden aus Vorlage:
OF 72/9 vom 08.08.2016
Betreff: Halteverbot auf der östlichen Seite des Lachwegs
Der Magistrat
wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der östlichen Seite des
Lachwegs versetzt zwei Haltverbotsschilder installiert
werden. Begründung: Die Bahnschranke an der Main-Weser-Bahnstrecke ist in
dieser Straße wegen der starken Frequenz des Eisenbahnverkehrs sehr oft
geschlossen. Bei geschlossener Schranke reihen sich Kfz aus der Straße
Alt-Eschersheim kommend auf der westlichen Seite des Lachwegs nacheinander auf.
Wenn dann auf der östlichen Straßenseite geparkt wird, kommt der Kfz-Verkehr in
der Straße komplett zum Erliegen. Ein Umfahren oder Überholen lässt die geringe
Fahrbahnbreite nicht zu. Blockiert werden dann die Fahrzeuge aus der
Dreihäusergasse, aus dem Sackgassenteil der Straße Birkholzweg, ab der
Hausnummer 1, sowie die Nutzer des Garagenhofes im Lachweg 7 a. Ein Mitglied
des Ortsbeirates 9 hat eine entsprechende Situation selbst schon erlebt, als er
sich mit dem Pkw in die Fahrzeugkolonne vor der Schranke wartend einreihte. Auf
der östlichen Straßenseite parkte gleichzeitig ein anderer Pkw. Damit waren
alle Möglichkeiten von Fahrbewegungen ausnahmslos unterbrochen. Was dies im
Notfall für den Einsatz von Krankenwagen oder der Feuerwehr bedeutet hätte,
kann sich ein jeder ausmalen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2016, ST 1740
Aktenzeichen: 32 1