Halteverbot auf der östlichen Seite vom Lachweg
Begründung
vom Lachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der östlichen Seite vom Lachweg versetzt zwei Haltverbotsschilder installieren zu lassen. Begründung: Die Bahnschranke an der Main-Weser-Bahnstrecke ist in dieser Straße wegen der starken Frequenz des Eisenbahn-Verkehrs sehr oft geschlossen. Bei geschlossener Schranke reihen sich KFZ aus der Straße Alt Eschersheim kommend auf der westlichen Seite vom Lachweg nacheinander auf. Wenn dann auf der östlichen Straßenseite geparkt wird, kommt der KFZ-Verkehr in der Straße komplett zum Erliegen. Ein Umfahren oder Überholen lässt die geringe Fahrbahnbreite nicht zu. Blockiert werden dann die Fahrzeuge aus der Dreihäusergasse, aus dem Sackgassenteil der Straße Birkholzweg ab der Haus-Nr. 1, die Nutzer des Garagenhofes Lachweg 7 a. Einer der Antragsteller hat eine entsprechende Situation selbst schon erlebt, als er sich mit dem PKW in die Fahrzeug-Kolonne vor der Schranke wartend einreihte. Auf der östlichen Straßenseite parkte gleichzeitig ein anderer PKW. Damit waren alle Möglichkeiten von Fahrbewegungen ausnahmslos unterbrochen. Was dies im Notfall für den Einsatz von Krankenwagen oder der Feuerwehr bedeutet hätte, kann sich ein Jeder ausmalen ...