Ankauf von bebauten Liegenschaften
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte:
- zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen;
- Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen); 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlender Sportflächen (gedeckt und ungedeckt);
- Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich; 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
41
41. Sitzung Ortsbeirat 10
TO I
Einstimmige Annahme
42
42. Sitzung Ortsbeirat 10
TO I
Einstimmige Annahme