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Ankauf von bebauten Liegenschaften

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei Beschlussfassungen zum Ankauf von bebauten Liegenschaften im Ortsbezirk 10 (insbesondere für Schulbauten inklusive Sportinfrastruktur) nach Möglichkeit künftig immer auskömmliche Informationen vorzulegen. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte:

  1. zu berücksichtigende Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baubeschränkungen;
  2. Denkmalschutzauflagen, Rechte des Architekten (am Objekt und den Bauplänen); 3. auskömmliche Informationen bezüglich fehlender Sportflächen (gedeckt und ungedeckt);
  3. Hinweise auf Investitionskosten je Themenbereich; 5. detaillierte Erläuterungen zu eventuell nur insgesamt aufgeführten Planungskosten, zu Leerstandskosten, zur Grunderwerbssteuer, zu Mietverträgen (insbesondere deren Kündigungsfristen) und zu Zeitplänen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

41
41. Sitzung Ortsbeirat 10
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

42
42. Sitzung Ortsbeirat 10
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

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