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Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 8

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes

  1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potenziellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen;
  2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o. g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z. B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird.