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Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine

Vorlagentyp: OF SPD GRÜNE CDU

Begründung

durch Vereine Der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall dafür zu sorgen, dass im Bunker Petterweilstraße in absehbarer Zeit wieder Aktivitäten der Vereine über das Einlagern von Gegenständen hinaus stattfinden können. Auch für den Fall, dass Wohnungen auf dem Gelände geplant werden, soll dies berücksichtigt werden. Begründung: Bei allerhand Gelegenheiten wird - zurecht! - das Lob des Ehrenamts gesungen. In Bornheim manifestiert sich das Ehrenamt in einer großen Zahl von Vereinen, von denen die meisten im Vereinsring organisiert sind. Leider ist die logistische Grundlage des Vereinswesens, nachdem zuvor genutzte Räumlichkeiten weggefallen sind, prekär. Zu den weggefallenen Räumlichkeiten zählen auch die in dem genannten Bunker. Hier gibt es nicht nur die Herausforderung durch Brandschutzvorschriften, sondern offenbar auch die durch konkurrierende Nutzungsansprüche. Bei aller Notwendigkeit, Flächen für Wohnungsbau zu aktivieren, sollte der Magistrat berücksichtigen, dass gemeinwohlorientierte Flächen, wie Versammlungs- und Übungsflächen für Vereine, der sozialen Kohäsion dienen. Schlimmstenfalls müssten für weggefallene Flächen im Bunker anderswo Ersatzflächen mit ähnlicher Funktionalität (z.B. Lärmschutz) bereitgestellt werden.

Inhalt

Antrag vom 12.11.2019, OF 389/4

Betreff: Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine Der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall dafür zu sorgen, dass im Bunker Petterweilstraße in absehbarer Zeit wieder Aktivitäten der Vereine über das Einlagern von Gegenständen hinaus stattfinden können. Auch für den Fall, dass Wohnungen auf dem Gelände geplant werden, soll dies berücksichtigt werden. Begründung: Bei allerhand Gelegenheiten wird - zurecht! - das Lob des Ehrenamts gesungen. In Bornheim manifestiert sich das Ehrenamt in einer großen Zahl von Vereinen, von denen die meisten im Vereinsring organisiert sind. Leider ist die logistische Grundlage des Vereinswesens, nachdem zuvor genutzte Räumlichkeiten weggefallen sind, prekär. Zu den weggefallenen Räumlichkeiten zählen auch die in dem genannten Bunker. Hier gibt es nicht nur die Herausforderung durch Brandschutzvorschriften, sondern offenbar auch die durch konkurrierende Nutzungsansprüche. Bei aller Notwendigkeit, Flächen für Wohnungsbau zu aktivieren, sollte der Magistrat berücksichtigen, dass gemeinwohlorientierte Flächen, wie Versammlungs- und Übungsflächen für Vereine, der sozialen Kohäsion dienen. Schlimmstenfalls müssten für weggefallene Flächen im Bunker anderswo Ersatzflächen mit ähnlicher Funktionalität (z.B. Lärmschutz) bereitgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 36
OBR 4
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5490 2019 Die Vorlage OF 389/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Aktivitäten der" das Wort "bestehenden" eingefügt wird.
Zustimmung:
SPD Linke FDP ÖkoLinX-ARL Bff Und Dffm

Verknüpfte Vorlagen