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Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Rebstöcker Straße (etwa Höhe Hausnummer 93) nahe der nördlichen Fahrspur der Frankenallee einen sicheren Fußgängerüberweg umzusetzen. Sollte ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht möglich sein, so sollen stattdessen zwei separate Fußgängerüberwege in der Rebstöcker Straße und der Eppenhainer Straße auf derselben Höhe geschaffen werden. Begründung: Die Überquerung der Rebstöcker Straße ist an der besagten Stelle besonders riskant. Das liegt daran, dass unmittelbar nach der Kreuzung der Rebstöcker Straße mit der Frankenallee, sich die Eppenhainer Straße befindet. Folglich muss seitens der Fußgänger auf diverse Richtungen geachtet werden. Hinzu kommt, dass häufig Lkw und Pkw im Bereich der Kurve parken, sodass die Straße schwer einsehbar ist. Durch einen Fußgängerüberweg würden Fahrzeuge an dieser Stelle langsamer fahren. Der Weg wird häufig von Kindern genutzt, bietet aber keinen sicheren Überweg. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen besagt zwar, dass in 30er-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich sind, es wird jedoch in der gesamten Frankenallee sinnvollerweise von der Ausnahme Gebrauch gemacht. Deswegen ist dies kein Grund an der angrenzenden Rebstöcker Straße keinen Fußgängerüberweg zu installieren.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1129/1 Betreff: Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Rebstöcker Straße (etwa Höhe Hausnummer 93) nahe der nördlichen Fahrspur der Frankenallee einen sicheren Fußgängerüberweg umzusetzen. Sollte ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht möglich sein, so sollen stattdessen zwei separate Fußgängerüberwege in der Rebstöcker Straße und der Eppenhainer Straße auf derselben Höhe geschaffen werden. Begründung: Die Überquerung der Rebstöcker Straße ist an der besagten Stelle besonders riskant. Das liegt daran, dass unmittelbar nach der Kreuzung der Rebstöcker Straße mit der Frankenallee, sich die Eppenhainer Straße befindet. Folglich muss seitens der Fußgänger auf diverse Richtungen geachtet werden. Hinzu kommt, dass häufig Lkw und Pkw im Bereich der Kurve parken, sodass die Straße schwer einsehbar ist. Durch einen Fußgängerüberweg würden Fahrzeuge an dieser Stelle langsamer fahren. Der Weg wird häufig von Kindern genutzt, bietet aber keinen sicheren Überweg. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen besagt zwar, dass in 30er-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich sind, es wird jedoch in der gesamten Frankenallee sinnvollerweise von der Ausnahme Gebrauch gemacht. Deswegen ist dies kein Grund an der angrenzenden Rebstöcker Straße keinen Fußgängerüberweg zu installieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5463 2019 Die Vorlage OF 1129/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI gegen 1 U.B. (= Ablehnung); 1 U.B. (= Enthaltung)

Verknüpfte Vorlagen