Verkehrssituation in der Straße Zur Obermühle
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM
538 entstanden aus
Vorlage: OF 38/13 vom
02.09.2016 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Zur Obermühle
Der Magistrat wird gebeten, umgehend das in
Fahrtrichtung rechts ab Hausnummer 6 geltende absolute Halteverbot (Zeichen 283
StVO) in der Straße Zur Obermühle ab dem Fußweg zur Straße Untere Burggasse auf
Höhe der Hausnummer 8 wieder aufzuheben. Am Eingang zum Fußweg befindet sich
ein Pfosten, der hierzu verwendet werden kann. Ebenso soll ein weiterer Fahrradständer neben dem
Parkwächter am Eingang zur Kita Mühleninsel bei Hausnummer 10 um circa 1,50
Meter auf die Mitte der Außenmauer versetzt werden. Der Magistrat wird gebeten zu
prüfen, ob die Straße in eine verkehrsberuhigte Zone (Zeichen 325.1 und 325.2
StVO) umgewandelt werden kann, um die Geschwindigkeit vorbeifahrender Autos auf
der Höhe der Kita Mühleninsel nochmals absenken zu können. Begründung: Bei einer routinemäßigen Begehung durch einen
Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden Eltern darauf hingewiesen, dass das Parken
entlang der Mauer zur Kita Mühleninsel aufgrund des Halteverbotsschildes vor
Haus Nummer 6 nicht gestattet sei. Diese Haltefläche ist jedoch wichtig für
diese Straße: Die dort abgestellten Autos verengen den Straßenraum und bremsen
so den an der Kita vorbeilaufenden Verkehr, was die Sicherheit der Kinder und
Eltern erhöht. Anwohner benötigen die Stellflächen, da es auch gerade in diesem
Bereich generell zu wenig Parkmöglichkeiten gibt. Berufstätige Eltern von
Kindern der Kita oder der Anna-Schmidt-Schule sind zudem auf diese Stellflächen
angewiesen, um ihre Kinder auch einmal mit dem Auto absetzen zu können. Ein
Halteverbot auf der in Fahrtrichtung rechten Seite ist auf das Haus Nummer 6 zu
beschränken, um das Sichtfeld für den Fußweg von der Straße Untere Burggasse
sicherzustellen - im weiteren Verlauf der Straße ist das Halteverbot nicht
notwendig. Der große Poller vor dem Eingang zur
Kita sollte das Parken vor der circa vier Meter langen Mauer vor dem Tor
verhindern, damit Kinder freie Sicht auf die Fahrtrichtung der Einbahnstraße
haben. Leider wurde der Poller so gesetzt, dass noch immer Kleinwagenbesitzer
ermuntert sind, ihr Auto gerade dort auf dem verbliebenen Restplatz
abzustellen. Ein Umsetzen des Pollers um circa ein bis zwei Meter die
Fahrtrichtung hinauf, stellt sicher, dass kein Auto dort mehr parken kann und
Kinder wirklich eine freie Sicht auf die Straße erhalten. Insgesamt ist eine
weitere Reduzierung des Tempos vor der Kita wünschenswert. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1680