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Verkehrssituation in der Straße Zur Obermühle

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 538 entstanden aus Vorlage: OF 38/13 vom 02.09.2016 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Zur Obermühle Der Magistrat wird gebeten, umgehend das in Fahrtrichtung rechts ab Hausnummer 6 geltende absolute Halteverbot (Zeichen 283 StVO) in der Straße Zur Obermühle ab dem Fußweg zur Straße Untere Burggasse auf Höhe der Hausnummer 8 wieder aufzuheben. Am Eingang zum Fußweg befindet sich ein Pfosten, der hierzu verwendet werden kann. Ebenso soll ein weiterer Fahrradständer neben dem Parkwächter am Eingang zur Kita Mühleninsel bei Hausnummer 10 um circa 1,50 Meter auf die Mitte der Außenmauer versetzt werden. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Straße in eine verkehrsberuhigte Zone (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umgewandelt werden kann, um die Geschwindigkeit vorbeifahrender Autos auf der Höhe der Kita Mühleninsel nochmals absenken zu können. Begründung: Bei einer routinemäßigen Begehung durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden Eltern darauf hingewiesen, dass das Parken entlang der Mauer zur Kita Mühleninsel aufgrund des Halteverbotsschildes vor Haus Nummer 6 nicht gestattet sei. Diese Haltefläche ist jedoch wichtig für diese Straße: Die dort abgestellten Autos verengen den Straßenraum und bremsen so den an der Kita vorbeilaufenden Verkehr, was die Sicherheit der Kinder und Eltern erhöht. Anwohner benötigen die Stellflächen, da es auch gerade in diesem Bereich generell zu wenig Parkmöglichkeiten gibt. Berufstätige Eltern von Kindern der Kita oder der Anna-Schmidt-Schule sind zudem auf diese Stellflächen angewiesen, um ihre Kinder auch einmal mit dem Auto absetzen zu können. Ein Halteverbot auf der in Fahrtrichtung rechten Seite ist auf das Haus Nummer 6 zu beschränken, um das Sichtfeld für den Fußweg von der Straße Untere Burggasse sicherzustellen - im weiteren Verlauf der Straße ist das Halteverbot nicht notwendig. Der große Poller vor dem Eingang zur Kita sollte das Parken vor der circa vier Meter langen Mauer vor dem Tor verhindern, damit Kinder freie Sicht auf die Fahrtrichtung der Einbahnstraße haben. Leider wurde der Poller so gesetzt, dass noch immer Kleinwagenbesitzer ermuntert sind, ihr Auto gerade dort auf dem verbliebenen Restplatz abzustellen. Ein Umsetzen des Pollers um circa ein bis zwei Meter die Fahrtrichtung hinauf, stellt sicher, dass kein Auto dort mehr parken kann und Kinder wirklich eine freie Sicht auf die Straße erhalten. Insgesamt ist eine weitere Reduzierung des Tempos vor der Kita wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1680