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Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

zu Parkplätzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass, - der Spielplatz an der Stauffenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird. - Schäden an den Bäumen durch ein Fachfirma bzw. das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Begründung: Der zweckentfremdete Spielplatz wird nicht nur von einem Wohnungsbauunternehmen zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt, sondern auch von Privatpersonen, die sich - wie auch immer - einen Schlüssel zu dem Tor verschafft haben. Zwischenzeitlich sind Schäden an der Rinde der Bäume aufgetreten und die sanierte Stauffenmauer weißt ebenfalls schon Beschädigungen auf. Am schlimmsten ist jedoch, dass den Kindern in diesem verdichtetem Wohnbereich überhaupt kein Spielplatz zur Verfügung steht. Dies obwohl - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - Spielplätze in der Wohnanlage vorhanden sein müssen. Fotos: Stefano Ernestitani

Inhalt

Antrag vom 06.10.2019, OF 1088/1

Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass, - der Spielplatz an der Stauffenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird. - Schäden an den Bäumen durch ein Fachfirma bzw. das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Begründung: Der zweckentfremdete Spielplatz wird nicht nur von einem Wohnungsbauunternehmen zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt, sondern auch von Privatpersonen, die sich - wie auch immer - einen Schlüssel zu dem Tor verschafft haben. Zwischenzeitlich sind Schäden an der Rinde der Bäume aufgetreten und die sanierte Stauffenmauer weißt ebenfalls schon Beschädigungen auf. Am schlimmsten ist jedoch, dass den Kindern in diesem verdichtetem Wohnbereich überhaupt kein Spielplatz zur Verfügung steht. Dies obwohl - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - Spielplätze in der Wohnanlage vorhanden sein müssen. Fotos: Stefano ErnestitaniBeratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 35
OBR 1
TO I, TOP 24
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5357 2019 Die Vorlage OF 1088/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle