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Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -

Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER

Begründung

Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd sind erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern, eine nachvollziehbare Antwort zu geben. Die B 364 in der vorliegenden Form wird zurückgewiesen Begründung: Bürgern/ Anliegern und auch dem OBR 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des OBR15 nur antwortet" Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil la Barre Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil la Barre Str. /Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig" Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt.

Inhalt

Antrag vom 04.10.2019, OF 243/15

Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd sind erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern, eine nachvollziehbare Antwort zu geben. Die B 364 in der vorliegenden Form wird zurückgewiesen Begründung: Bürgern/ Anliegern und auch dem OBR 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des OBR15 nur antwortet" Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil la Barre Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil la Barre Str. /Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig" Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 35
OBR 15
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5309 2019 1. Die Vorlage B 364 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 5309 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 243/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen." ergänzt wird.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen