Höchst: Erhöhen des Reinigungsintervalls unter der Brücke am Dalbergkreisel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM
5260 entstanden aus
Vorlage: OF 1141/6 vom
05.10.2019 Betreff: Höchst: Erhöhen des Reinigungsintervalls
unter der Brücke am Dalbergkreisel Vorgang: OM 4798/19 OBR 6, ST 1841/19 Der Ortsbeirat befürwortet die Arbeit des
Stadttaubenprojektes, die Taubenpopulation in Höchst durch das Ersetzen der
Gelege durch Gipseier zu kontrollieren. Bisher wurden über 500 Eier getauscht,
das bedeutet, dass 500 Tauben weniger unter der Brücke wohnen. Ein Vertreiben
der Tauben führt zu einer Verlagerung des Problems. Sofern kein Taubenhaus
geschaffen wird, um die Population zu kontrollieren, kann die Verfahrensweise
wie bisher fortgesetzt werden. Es sollte allerdings künftig vermehrt auf die
Reinigung unter der Brücke Wert gelegt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den
mit der FES bestehenden Vertrag über die Nassreinigung unter der
Eisenbahnbrücke am Dalbergkreisel zum baldmöglichsten Zeitpunkt so zu
verändern, dass der Taubenkot wöchentlich entfernt wird. Der Verein
Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. hat einem Mitglied des Ortsbeirates
gegenüber erklärt, dass auch er eine Reinigung unter den Frankfurter Brücken
übernehmen würde. Im Rahmen des "Brückenkonzeptes" des Vereins sollen zwei
Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Der Magistrat wird
gebeten, auch diese Alternative zu prüfen und die kostengünstigere Variante
zu beauftragen. Begründung: Die Tauben an sich werden, wenn sich die Anzahl nicht
erhöht, weitestgehend von der Bevölkerung akzeptiert. Als störend werden jedoch
deren Hinterlassenschaften angesehen. Eine Reinigung in kürzeren Intervallen
kann dieses Problem lösen. Das Angebot des Stadttaubenprojektes scheint für die
Stadt kostenneutral zu sein, daher wird um Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4798
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1841
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2020, ST 164
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.07.2020, ST 1349
Aktenzeichen: 79 4