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Höchst: Erhöhen des Reinigungsintervalls unter der Brücke am Dalbergkreisel

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5260 entstanden aus Vorlage: OF 1141/6 vom 05.10.2019 Betreff: Höchst: Erhöhen des Reinigungsintervalls unter der Brücke am Dalbergkreisel Vorgang: OM 4798/19 OBR 6, ST 1841/19 Der Ortsbeirat befürwortet die Arbeit des Stadttaubenprojektes, die Taubenpopulation in Höchst durch das Ersetzen der Gelege durch Gipseier zu kontrollieren. Bisher wurden über 500 Eier getauscht, das bedeutet, dass 500 Tauben weniger unter der Brücke wohnen. Ein Vertreiben der Tauben führt zu einer Verlagerung des Problems. Sofern kein Taubenhaus geschaffen wird, um die Population zu kontrollieren, kann die Verfahrensweise wie bisher fortgesetzt werden. Es sollte allerdings künftig vermehrt auf die Reinigung unter der Brücke Wert gelegt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den mit der FES bestehenden Vertrag über die Nassreinigung unter der Eisenbahnbrücke am Dalbergkreisel zum baldmöglichsten Zeitpunkt so zu verändern, dass der Taubenkot wöchentlich entfernt wird. Der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. hat einem Mitglied des Ortsbeirates gegenüber erklärt, dass auch er eine Reinigung unter den Frankfurter Brücken übernehmen würde. Im Rahmen des "Brückenkonzeptes" des Vereins sollen zwei Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Der Magistrat wird gebeten, auch diese Alternative zu prüfen und die kostengünstigere Variante zu beauftragen. Begründung: Die Tauben an sich werden, wenn sich die Anzahl nicht erhöht, weitestgehend von der Bevölkerung akzeptiert. Als störend werden jedoch deren Hinterlassenschaften angesehen. Eine Reinigung in kürzeren Intervallen kann dieses Problem lösen. Das Angebot des Stadttaubenprojektes scheint für die Stadt kostenneutral zu sein, daher wird um Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4798 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1841 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1349 Aktenzeichen: 79 4