Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

ÖPNV-Kunden nicht länger im „Taubenkot-Regen“ stehen lassen!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 508 entstanden aus Vorlage: OF 69/1 vom 26.09.2011 Betreff: ÖPNV-Kunden nicht länger im "Taubenkot-Regen" stehen lassen! Der Magistrat wird aufgefordert, mit der - für den Bereich verantwortlichen - Deutschen Bahn AG in Kontakt zu treten, um mit geeigneten und kostengünstigen Maßnahmen den durch extremen Taubenbefall verursachten unhygienischen Zuständen an den Haltestellen der Galluswarte (Mainzer Landstraße) und am Haus Gallus (Frankenallee) ein Ende zu machen. Taubenkotlinien an den Haltestellen Galluswarte und Haus Gallus Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbahnbrücke über den beiden genannten Straßenbahn-, Bus-, und S-Bahnhaltestellen ein Paradies für Tauben. Dies führt nicht nur zu sichtbaren Verschmutzungen der Bürgersteige und Straßen in dem genannten Bereich. Gelegentlich werden auch Passanten, Fahrradfahrer oder auf den Bus wartende VGF-Kunden Opfer von herabprasselndem, die Gesundheit gefährdenden, Taubenkot. Fast kaum zu glauben, dass in unmittelbarer Umgebung Obst- und Gemüse verkauft wird. Die meistfrequentierten Haltestellen im Gallus mit einer Nutzerfrequenz von über 50.000 Fahrgästen im Tagesdurchschnitt haben Besseres verdient, als die vorangehend beschriebenen Zustände. VGF und Deutsche Bahn können bei der Kostenübernahme nicht länger abwinken und ihre Fahrgäste im "Taubenkot-Regen" stehen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 559 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14