ÖPNV-Kunden nicht länger im „Taubenkot-Regen“ stehen lassen!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM
508 entstanden aus Vorlage:
OF 69/1 vom 26.09.2011
Betreff: ÖPNV-Kunden nicht länger im "Taubenkot-Regen"
stehen lassen! Der Magistrat wird
aufgefordert, mit der - für den Bereich verantwortlichen - Deutschen Bahn AG in
Kontakt zu treten, um mit geeigneten und kostengünstigen Maßnahmen den durch
extremen Taubenbefall verursachten unhygienischen Zuständen an den Haltestellen
der Galluswarte (Mainzer Landstraße) und am Haus Gallus (Frankenallee) ein Ende
zu machen. Taubenkotlinien an den Haltestellen Galluswarte und
Haus Gallus Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbahnbrücke über den beiden
genannten Straßenbahn-, Bus-, und S-Bahnhaltestellen ein Paradies für Tauben.
Dies führt nicht nur zu sichtbaren Verschmutzungen der Bürgersteige und Straßen
in dem genannten Bereich. Gelegentlich werden auch Passanten, Fahrradfahrer
oder auf den Bus wartende VGF-Kunden Opfer von herabprasselndem, die Gesundheit
gefährdenden, Taubenkot. Fast kaum zu glauben, dass in unmittelbarer Umgebung
Obst- und Gemüse verkauft wird. Die meistfrequentierten Haltestellen im Gallus mit
einer Nutzerfrequenz von über 50.000 Fahrgästen im Tagesdurchschnitt haben
Besseres verdient, als die vorangehend beschriebenen Zustände. VGF und Deutsche
Bahn können bei der Kostenübernahme nicht länger abwinken und ihre Fahrgäste im
"Taubenkot-Regen" stehen lassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2012, ST 559
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1
am 20.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14