ÖPNV-Kunden nicht länger im .Taubenkot-Regen. stehen lassen!
Begründung
"Taubenkot-Regen" stehen lassen! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, mit der für den Bereich verantwortlichen Deutschen Bahn AG in Kontakt zu treten, um durch geeignete und kostengünstige Maßnahmen ein Ende der durch extremen Taubenbefall verursachten unhygienischen Zustände an den Haltestellen der Galluswarte (Mainzer Landstraße) und Haus Gallus (Frankenallee) zu erreichen. Taubenkotlinien an den Haltestellen Galluswarte und Haus Gallus Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbahnbrücke über den beiden genannten Straßenbahn-, Bus-, und S-Bahnhaltestellen ein Paradies für Tauben. Dies führt nicht nur zu sichtbaren Verschmutzungen der Bürgersteige und Straßen in dem genannten Bereich. Gelegentlich werden auch Passanten, Fahrradfahrer oder auf den Bus wartende VGF-Kunden Opfer von herabprasselndem, die Gesundheit gefährdenden Taubenkot. Fast kaum zu glauben, dass in unmittelbarer Umgebung Obst- und Gemüse verkauft wird. Die meistfrequentierten Haltestellen im Gallus mit einer Nutzerfrequenz von über 50.000 Fahrgästen im Tagesdurchschnitt hat besseres verdient als die vorangehend beschriebenen Zustände. VGF und Deutsche Bahn können sich nicht länger bei der Kostenübernahme abwinken und ihre Fahrgäste im "Taubenkot-Regen" stehen lassen.