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Durchgangsverkehr An den Drei Hohen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5079 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 01.09.2019 Betreff: Durchgangsverkehr An den Drei Hohen Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Besprechungen bei der Ortsbegehung am 30.08.2019 in der Straße An den Drei Hohen im Frankfurter Bogen zu prüfen und zu berichten, ob und wie folgende Maßnahmen durchgeführt werden können: 1a) Von der Gundelandstraße in westlicher Richtung wird das Rechtsabbiegen in die Straße An den Drei Hohen untersagt (Verkehrszeichen 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus") und von der Huswertstraße in südlicher Richtung das Geradeausfahren in die Straße An den Drei Hohen (Verkehrszeichen 209-20 "Vorgeschrieben Fahrtrichtung - rechts"). alternativ/kumulativ 1b) Die Straße An den Drei Hohen zwischen Gundeland- und Huswertstraße wird durch Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dabei soll der Fahrrad- und Anliegerverkehr durch Zusatzzeichen weiterhin frei sein. 2) An der Ecke Gundelandstraße/An den Drei Hohen wird das dann eventuell untersagte Rechtsabbiegen durch die Einrichtung einer Gehwegnase unattraktiver gestaltet. Begründung: Bei der Begehung wurden von den Anwohnerinnen und Anwohnern einige Vorschläge zur Verminderung des dort nicht vorgesehenen und sehr störenden Durchgangsverkehrs vorgebracht. Dabei wurden die meisten Vorschläge von den anwesenden Amtsvertreterinnen und Amtsvertretern sofort als undurchführbar erklärt. Nur für die in der Anregung aufgeführten Möglichkeiten wurde eine Prüfung zugesagt, wenn der Ortsbeirat dies beantragt. Dabei wurde aber vorab schon betont, dass eine Kontrolle der Einhaltung einer eventuell geänderten Verkehrsführung durch die Polizei nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 88 Aktenzeichen: 32 1