Durchgangsverkehr An den Drei Hohen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM
5079 entstanden aus Vorlage:
OF 828/10 vom
01.09.2019 Betreff: Durchgangsverkehr An den Drei Hohen
Der Magistrat wird
gebeten, aufgrund der Besprechungen bei der Ortsbegehung am 30.08.2019 in der
Straße An den Drei Hohen im Frankfurter Bogen zu prüfen und zu berichten, ob
und wie folgende Maßnahmen durchgeführt werden können: 1a) Von der Gundelandstraße in westlicher Richtung
wird das Rechtsabbiegen in die Straße An den Drei Hohen untersagt
(Verkehrszeichen 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus") und von
der Huswertstraße in südlicher Richtung das Geradeausfahren in die Straße An
den Drei Hohen (Verkehrszeichen 209-20 "Vorgeschrieben Fahrtrichtung -
rechts"). alternativ/kumulativ 1b) Die Straße An den Drei Hohen zwischen Gundeland-
und Huswertstraße wird durch Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller
Art) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dabei soll der Fahrrad- und
Anliegerverkehr durch Zusatzzeichen weiterhin frei sein. 2) An der Ecke Gundelandstraße/An den Drei Hohen wird
das dann eventuell untersagte Rechtsabbiegen durch die Einrichtung einer
Gehwegnase unattraktiver gestaltet. Begründung: Bei der Begehung wurden von den Anwohnerinnen und
Anwohnern einige Vorschläge zur Verminderung des dort nicht vorgesehenen und
sehr störenden Durchgangsverkehrs vorgebracht. Dabei wurden die meisten
Vorschläge von den anwesenden Amtsvertreterinnen und Amtsvertretern sofort als
undurchführbar erklärt. Nur für die in der Anregung aufgeführten Möglichkeiten
wurde eine Prüfung zugesagt, wenn der Ortsbeirat dies beantragt. Dabei wurde
aber vorab schon betont, dass eine Kontrolle der Einhaltung einer eventuell
geänderten Verkehrsführung durch die Polizei nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2020, ST 88
Aktenzeichen: 32 1