Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM
5022 entstanden aus
Vorlage: OF 1379/9 vom
03.02.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung in der
Wilhelm-Epstein-Straße Vorgang: OM 4229/10
OBR 9; ST 1004/10 Die Ortsbegehung am 15. Oktober 2010 mit Ginnheimer
Bürgern führte auf Wunsch von acht Anliegern der Wilhelm-Epstein-Straße auch in
den westlichen Teil dieser Straße bis zur Einmündung in die Ginnheimer
Landstraße. Die Anwohner schilderten, ebenso wie Bewohner des nördlich
angrenzenden Wohngebiets, dass viele Unfälle an den Einmündungen der nördlichen
Seitenstraßen in die Wilhelm-Epstein-Straße durch die zugeparkten
Einmündungsbereiche verursacht werden. Ferner entstehen gefährliche Situationen
durch Park- und Suchverkehr, zu schnelles Fahren auf der Wilhelm-Epstein-Straße
trotz des (viel zu unauffällig angebrachten) Tempo 30-Schildes, durch Halten im
absoluten Halteverbot vor dem Haupteingang des Krankenhauses insbesondere von
Lieferfahrzeugen, fehlende effiziente Verkehrskontrollen und neuerlich den nach
Osten vorgerückten Taxihalteplatz im bereits durch Schrägparkflächen verengten
Straßenraum am westlichen Ende der Straße. Im Berufsverkehr entstünden dort
häufig nicht nur gefährliche Begegnungen und lange Staus, auch der Bus der
Linie 34 komme sehr oft nicht mehr durch. Die Beurteilung des Magistrats in der Stellungnahme
ST 1004 vom 15.07.2010 berücksichtigt in keiner Weise die berechtigten
Interessen der Bewohner des Gebiets und ignoriert den Willen des Ortsbeirats.
Im Übrigen ist die Angabe, dass keine Beschwerden vorliegen, unzutreffend.
Infolgedessen wird der Magistrat dringend
gebeten, 1. den Taxihalteplatz auf die frühere
Position zurückzuverlegen; 2. Tempo 30-Piktogramme auf der Fahrbahn
aufzubringen; 3. regelmäßige
Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Tempo 30-Zone durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.05.2011, ST 730
Aktenzeichen: 32 1