Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 07.01.2016 Betreff: Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße auf der rechten Fahrbahnseite vom Main kommend in Richtung Sachsenhausen gegenüber der Wehrstraße Nr. 2 durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dort keine größeren Fahrzeuge mehr parken können, die dann den Fußweg verengen. Dies könnte entweder durch die Errichtung eines neuen Parkplatzes geschehen, der nur das Parken von Autos "normaler" Größe zulässt oder durch die Aufstellung von Fahrradbügeln. Begründung: In der Wehrstraße gibt es auf Höhe der Hausnummer 2 gegenüberliegend durch die Abzweigspur in Richtung Sachsenhausen (Offenbacher Landstraße) ein zulaufendes Rechteck auf dem Bürgersteig. Dieses wird von den Fußgängern nicht benutzt. Hier parken andererseits täglich Autos und Lastwagen, die zu groß für diese Fläche sind. Dadurch wird der Durchgangsbereich zwischen Autos und Betonmauer des anliegenden Grundstücks, das zum Getränkemarkt gehört, derart eingeengt, dass kein Kinderwagen oder Rollator mehr durch passt und ein Straßenwechsel erforderlich wird. Mit der Errichtung eines regulären Parkplatzes oder dem Aufstellen von Fahrradbügeln wird ein unerlaubtes Parken verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 525 Aktenzeichen: 32 1