Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM
4965 entstanden aus Vorlage:
OF 1190/5 vom
07.01.2016 Betreff: Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in
der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße auf der
rechten Fahrbahnseite vom Main kommend in Richtung Sachsenhausen gegenüber der
Wehrstraße Nr. 2 durch geeignete Maßnahmen dafür zu
sorgen, dass dort keine größeren Fahrzeuge mehr parken können, die dann den
Fußweg verengen.
Dies könnte entweder durch die
Errichtung eines neuen Parkplatzes geschehen, der nur das Parken von Autos
"normaler" Größe zulässt oder durch die Aufstellung von Fahrradbügeln. Begründung: In der Wehrstraße gibt es auf Höhe der Hausnummer 2
gegenüberliegend durch die Abzweigspur in Richtung Sachsenhausen (Offenbacher
Landstraße) ein zulaufendes Rechteck auf dem Bürgersteig. Dieses wird von den
Fußgängern nicht benutzt. Hier parken andererseits täglich Autos und Lastwagen,
die zu groß für diese Fläche sind. Dadurch wird der Durchgangsbereich zwischen
Autos und Betonmauer des anliegenden Grundstücks, das zum Getränkemarkt gehört,
derart eingeengt, dass kein Kinderwagen oder Rollator mehr durch passt und ein
Straßenwechsel erforderlich wird. Mit der Errichtung eines regulären Parkplatzes oder
dem Aufstellen von Fahrradbügeln wird ein unerlaubtes Parken verhindert.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2016, ST 525
Aktenzeichen: 32 1