Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
Begründung
Parkens in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wehrstraße auf der rechten Fahrbahnseite vom Main kommend in Richtung Sachsenhausen, gegenüber der Wehrstraße 2, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dort keine größeren Fahrzeuge mehr parken könne, die dann den Fußweg verengen. Dies könnte entweder durch die Errichtung eines neuen Parkplatzes geschehen, der nur das Parken von Autos "normaler" Größe zulässt oder durch die Aufstellung von Fahrradbügeln. Begründung: In der Straße gibt es auf der Höhe der Hausnummer Wehrstraße 2 gegenüber liegend durch die Abzweigspur in Richtung Sachsenhausen (Offenbacher Landstraße) ein zulaufendes Rechteck auf dem Bürgersteig. Dieses wird von den Fußgängern nicht benutzt. Hier parken andererseits täglich große Autos und Lastwagen, die zu groß für diese Fläche sind. Dadurch wird der Durchgangsbereich zwischen Autos und Betonmauer des anliegenden Grundstücks, das zum Getränkemarkt gehört, derart eingeengt, dass kein Kinderwaren oder Rollator mehr durch passt und einen Straßenwechsel erforderlich macht. Mit der Errichtung eines regulären Parkplatzes oder das Aufstellen von Fahrradbügeln wird ein unerlaubtes Parken verhindert.