Freigabe Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße
Begründung
für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu öffnen, 2. den Bordstein an der Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken. Das Drängelgitter ist ggfls. zu versetzen oder zu entfernen. 3. zu prüfen, ob die Beschilderung an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbieger für LKW verbietet, aufgehoben kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca. 50m langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und Kochstraße als Einbahnstraße Richtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr auf Grund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig. Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An der Einmündung des von Westen kommenden Fuß-und Radweges in die Kochstraße ist der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden Kochstraße in die Speckgasse ist es für LKWs über 2,8t verboten, nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren.