Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut
Begründung
umgebaut In den letzten Wochen hat der Besitzer des Hauses Weberstraße 34/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der Weberstraße zu einem Hundeauslauf umgestaltet. Hierdurch werden die Bestimmungen der Vorgartensatzung für das Nordend nachhaltig verletzt. Auf der Fläche des Vorgartens, der mit einer dicken Schicht Sand bedeckt ist halten sich tagsüber mehrere, teeils sehr große Hunde auf.
Inhalt
Antrag vom 24.11.2015, OF 904/3
Betreff: Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut In den letzten Wochen hat der Besitzer des Hauses Weberstraße 34/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der Weberstraße zu einem Hundeauslauf umgestaltet. Hierdurch werden die Bestimmungen der Vorgartensatzung für das Nordend nachhaltig verletzt. Auf der Fläche des Vorgartens, der mit einer dicken Schicht Sand bedeckt ist halten sich tagsüber mehrere, teeils sehr große Hunde auf. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt, zu ptüfen und zu berichten - Ist dem Magistrat der gegenwärtige Zustand des Vorgartens in der Weberstrße 38 bekannt? - Wenn die Antwort Ja lautet: Hat das zuständige Amt diese Zweckentfremdung des Vorgartens genehmigt und möglicherweise entsprechende Auflagen erteilt? - Für den Fall, dass keine Genehmigung des Magistrats für die Umwandlung des Vorgartens erteilt worden ist, beabsichtigt die zuständige Behörde, den Hausbesitzer aufzufordern, den Vorgarten in seinen ursprunglichen Zustand zurückzubauen? Begründung: Der Bau des Hundeauslaufs verletzt nich nur die geltende Vorgartensatzung des Nordends, sondern stellt eine nicht geringe Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar, hingewiesen sei auf nahegelegene Kindertagesstätten oder die nahegelegene Gaststätte, sondern ist auch eine reale Gefahr, da die Hunde in der Lage sind, jederzeit über den niedrigen Zaun zu springen und vorbeigehende Fußgänger*innen zu gefährden. AntragsstellerBeratung im Ortsbeirat: 3