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Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

umgebaut In den letzten Wochen hat der Besitzer des Hauses Weberstraße 34/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der Weberstraße zu einem Hundeauslauf umgestaltet. Hierdurch werden die Bestimmungen der Vorgartensatzung für das Nordend nachhaltig verletzt. Auf der Fläche des Vorgartens, der mit einer dicken Schicht Sand bedeckt ist halten sich tagsüber mehrere, teeils sehr große Hunde auf.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2015, OF 904/3 Betreff: Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut In den letzten Wochen hat der Besitzer des Hauses Weberstraße 34/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der Weberstraße zu einem Hundeauslauf umgestaltet. Hierdurch werden die Bestimmungen der Vorgartensatzung für das Nordend nachhaltig verletzt. Auf der Fläche des Vorgartens, der mit einer dicken Schicht Sand bedeckt ist halten sich tagsüber mehrere, teeils sehr große Hunde auf. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt, zu ptüfen und zu berichten - Ist dem Magistrat der gegenwärtige Zustand des Vorgartens in der Weberstrße 38 bekannt? - Wenn die Antwort Ja lautet: Hat das zuständige Amt diese Zweckentfremdung des Vorgartens genehmigt und möglicherweise entsprechende Auflagen erteilt? - Für den Fall, dass keine Genehmigung des Magistrats für die Umwandlung des Vorgartens erteilt worden ist, beabsichtigt die zuständige Behörde, den Hausbesitzer aufzufordern, den Vorgarten in seinen ursprunglichen Zustand zurückzubauen? Begründung: Der Bau des Hundeauslaufs verletzt nich nur die geltende Vorgartensatzung des Nordends, sondern stellt eine nicht geringe Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar, hingewiesen sei auf nahegelegene Kindertagesstätten oder die nahegelegene Gaststätte, sondern ist auch eine reale Gefahr, da die Hunde in der Lage sind, jederzeit über den niedrigen Zaun zu springen und vorbeigehende Fußgänger*innen zu gefährden. Antragssteller Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 904/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4950 2016 Die Vorlage OF 904/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "Weberstraße 34" durch die Worte "Weberstraße 38" ersetzt werden und der zweite Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

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