Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
umgebaut In den letzten Wochen hat der Besitzer des Hauses Weberstraße 34/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der Weberstraße zu einem Hundeauslauf umgestaltet. Hierdurch werden die Bestimmungen der Vorgartensatzung für das Nordend nachhaltig verletzt. Auf der Fläche des Vorgartens, der mit einer dicken Schicht Sand bedeckt ist halten sich tagsüber mehrere, teeils sehr große Hunde auf.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2015, OF 904/3
Betreff: Vorgarten zum Hundeauslauf
umgebaut In den letzten Wochen hat der
Besitzer des Hauses Weberstraße 34/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der
Weberstraße zu einem Hundeauslauf umgestaltet. Hierdurch werden die
Bestimmungen der Vorgartensatzung für das Nordend nachhaltig verletzt. Auf der
Fläche des Vorgartens, der mit einer dicken Schicht Sand bedeckt ist halten
sich tagsüber mehrere, teeils sehr große Hunde auf. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt,
zu ptüfen und zu berichten -
Ist dem Magistrat der gegenwärtige Zustand des Vorgartens in der Weberstrße 38
bekannt? - Wenn die Antwort
Ja lautet: Hat das zuständige Amt diese Zweckentfremdung des Vorgartens
genehmigt und möglicherweise entsprechende Auflagen erteilt? - Für den Fall, dass keine
Genehmigung des Magistrats für die Umwandlung des Vorgartens erteilt worden
ist, beabsichtigt die zuständige Behörde, den Hausbesitzer aufzufordern, den
Vorgarten in seinen ursprunglichen Zustand zurückzubauen? Begründung: Der Bau des Hundeauslaufs verletzt nich nur
die geltende Vorgartensatzung des Nordends, sondern stellt eine nicht geringe
Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar, hingewiesen sei auf nahegelegene
Kindertagesstätten oder die nahegelegene Gaststätte, sondern ist auch eine
reale Gefahr, da die Hunde in der Lage sind, jederzeit über den niedrigen Zaun
zu springen und vorbeigehende Fußgänger*innen zu gefährden. Antragssteller
Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 3
am 10.12.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF
904/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4950 2016
Die
Vorlage OF 904/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des
Tenors die Worte "Weberstraße 34" durch die Worte "Weberstraße
38" ersetzt werden und der zweite Satz des Tenors gestrichen wird.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP