Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h auf der B.521, flankierend den kompletten Ortsteil Bergen
Begründung
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h auf der B 521, flankierend den kompletten Ortsteil Bergen Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat möge auf die Landesbehörden einwirken, mit dem Ziel, auf der B 521 zwischen Vilbeler Landstraße und der Einfahrt zum Charlottenhof einheitlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60km/h in beiden Fahrtrichtungen vorzusehen, respektive die im Verhältnis wesentlich kürzeren Streckenabschnitte, auf denen derzeit 80 km/h ausgeschildert ist, ebenfalls mit 60km/h auszuweisen. Darüber hinaus wäre es wichtig, neben dem berechtigten Hinweis auf querende Fahrradfahrer, auch auf querende Fußgänger an den Feldwegen hinzuweisen. Begründung: Derzeit wird auf der Ortsumfahrung Bergen, solange der Stadtteil flankiert wird, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h abwechselnd mit 80km/h ausgewiesen, wobei die Streckenabschnitte mit 60 km/h deutlich überwiegen. Es erscheint daher unverständlich, warum auf nur wenige 100 m umfassenden Teilstrecken eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 80 km/h gestattet wird. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Vilbeler Landstraße bis hinter die Einfahrt zum Charlottenhof befinden sich querende Feldwege, die zu Kleingärten, zur Hohen Straße, zum Kleinmüllplatz, zu Aussiedlerhöfen oder in das Naherholungsgebiet zum Nördlichen Höhenweg und in den Vilbeler Wald führen. Neben den Radfahrern, auf die die Beschilderung zu Recht hinweist, queren hier täglich zahlreiche Fußgänger, auf deren Weg die Umgehungsstraße B521 ein wirkliches Hindernis darstellt.