Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße
Begründung
Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als (zu nutzenden) Fuß/Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigteilen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine Ausweisung/Beschilderung fehlt. Das führt aber dazu, dass Radfahrer aus der oder in die Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen , was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß/Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrer im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen.