Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung
Begründung
Ortsbegehung Vorgang: OM 4716/23 OBR 2; ST 648/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat durchzuführen, da die ST 648 in einigen Punkten unklare Löungsvorschläge hat. Begründung: Der Zebrastreifen Vogtstr./Eckenheimer ist, so wie er heute angeordnet ist, verkehrswidrig. Autofahrer, die von der Vogtstr. auf die Eckenheimer abbiegen wollen, müssen zwangsläufig auf dem Zebrastreifen halten, um die Eckenheimer einsehen zu können. Autofahrern ist es aber verboten auf Zebrastreifen anzuhalten. Daher muss der Zebrastreifen in die Vogtstr. hinein versetzt werden. Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt)
Inhalt
Antrag vom 13.05.2024, OF 938/2
Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung Vorgang: OM 4716/23 OBR 2; ST 648/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat durchzuführen, da die ST 648 in einigen Punkten unklare Löungsvorschläge hat. Begründung: Der Zebrastreifen Vogtstr./Eckenheimer ist, so wie er heute angeordnet ist, verkehrswidrig. Autofahrer, die von der Vogtstr. auf die Eckenheimer abbiegen wollen, müssen zwangsläufig auf dem Zebrastreifen halten, um die Eckenheimer einsehen zu können. Autofahrern ist es aber verboten auf Zebrastreifen anzuhalten. Daher muss der Zebrastreifen in die Vogtstr. hinein versetzt werden. Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt)