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Zügige Reparatur von defekten Rolltreppen und Aufzügen an S- und UBahnHaltestellen sicherstellen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4714 entstanden aus Vorlage: OF 1297/5 vom 23.05.2019 Betreff: Zügige Reparatur von defekten Rolltreppen und Aufzügen an S- und U-Bahn-Haltestellen sicherstellen Vorgang: OM 4246/19 OBR 5; OM 4244/19 OBR 5; ST 1002/19; ST 1009/19 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn aufzufordern, Rolltreppen und Aufzüge an S- und U-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 5 regelmäßig zu warten und bei Funktionsunfähigkeit zeitnah (spätestens nach vier Wochen) zu reparieren. Aufzüge sind regelmäßig zu reinigen, da es leider immer wieder vorkommt, dass diese als Toilette zweckentfremdet werden. Konkret ist der sich an der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" befindliche Aufzug zu reparieren und zu reinigen sowie die ebenfalls an der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" befindliche, seit Monaten defekte Rolltreppe umgehend instand zu setzen. Es wird angeregt, eine Reparaturtaskforce sowie ein Ersatzteillager einzurichten, damit kurzfristig defekte Rolltreppen und Fahrstühle repariert werden können. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass Rolltreppen und Aufzüge an S- und U-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 5 funktionsunfähig sind. Die Reparatur jener lässt oft Monate auf sich warten, in denen Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Haltestellen nicht oder nur mit erheblichen Problemen nutzen können. Die in der Stellungnahme vom 27.05.2019, ST 1009, mitgeteilten Wartungsintervalle sind offenbar nicht ausreichend. Auch ein Zuwarten um weitere sechs Monate bis die Rolltreppe an der S-Bahn-Station "Mühlberg" repariert wird, wie in der Stellungnahme vom 27.05.2019, ST 1002, mitgeteilt, ist inakzeptabel. Es ist daher zu veranlassen, dass Reparaturen zeitnah durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4244 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4246 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1716 Aktenzeichen: 66 2