Zügige Reparatur von defekten Rolltreppen und Aufzügen an S- und UBahnHaltestellen sicherstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM
4714 entstanden aus
Vorlage: OF 1297/5 vom
23.05.2019 Betreff: Zügige Reparatur von defekten Rolltreppen
und Aufzügen an S- und U-Bahn-Haltestellen sicherstellen Vorgang:
OM 4246/19 OBR
5; OM 4244/19 OBR 5; ST 1002/19; ST 1009/19 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn
aufzufordern, Rolltreppen und Aufzüge an S- und U-Bahn-Haltestellen
im Ortsbezirk 5 regelmäßig zu warten und bei Funktionsunfähigkeit zeitnah
(spätestens nach vier Wochen) zu reparieren. Aufzüge sind regelmäßig zu
reinigen, da es leider immer wieder vorkommt, dass diese als Toilette
zweckentfremdet werden. Konkret ist der sich an der S-Bahn-Haltestelle
"Mühlberg" befindliche Aufzug zu reparieren und zu reinigen sowie die ebenfalls
an der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" befindliche, seit Monaten defekte
Rolltreppe umgehend instand zu setzen. Es wird angeregt,
eine Reparaturtaskforce sowie ein Ersatzteillager einzurichten, damit
kurzfristig defekte Rolltreppen und Fahrstühle repariert werden können. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass Rolltreppen und
Aufzüge an S- und U-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 5 funktionsunfähig sind.
Die Reparatur jener lässt oft Monate auf sich warten, in denen Menschen, die in
ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Haltestellen nicht oder nur mit
erheblichen Problemen nutzen können. Die in der Stellungnahme vom 27.05.2019,
ST 1009, mitgeteilten Wartungsintervalle sind offenbar nicht ausreichend.
Auch ein Zuwarten um weitere sechs Monate bis die Rolltreppe an der
S-Bahn-Station "Mühlberg" repariert wird, wie in der Stellungnahme vom
27.05.2019, ST 1002, mitgeteilt, ist inakzeptabel. Es ist daher zu
veranlassen, dass Reparaturen zeitnah durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2019, OM 4244
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2019, OM 4246
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1002
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1009
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1716
Aktenzeichen: 66 2