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Einrichtung Absolutes Halteverbot Am Hennsee/Baumerstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Hennsee/Baumerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das Eingeschränkte Halteverbot (Z. 286 StVO) in ein Absolutes Halteverbot (Z. 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Z. 286 parken regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein Absolutes Halteverbot wurde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen als es das Eingeschränkte Halteverbot tut.

Inhalt

Antrag vom 09.03.2019, OF 557/11

Betreff: Einrichtung Absolutes Halteverbot Am Hennsee/Baumerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das Eingeschränkte Halteverbot (Z. 286 StVO) in ein Absolutes Halteverbot (Z. 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Z. 286 parken regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein Absolutes Halteverbot wurde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen als es das Eingeschränkte Halteverbot tut.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 31
OBR 11
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4645 2019 Die Vorlage OF 557/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

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