Aufstellung von Hinweisschildern für Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM
4611 entstanden aus
Vorlage: OF 493/12 vom
27.09.2015 Betreff: Aufstellung von Hinweisschildern für
Fahrradfahrer im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5
(Niederursel/Kalbach/Riedberg) Vorgang: OM 1362/12 OBR 12; ST 1532/12 Der Magistrat wird gebeten, die Hessen Agentur zu
bitten, im Bereich des Lärmschutzwalles Niederursel/Kalbach/Riedberg der A 5
Schilder für Fahrradfahrer mit Hinweisen auf Zielorte und Kilometerentfernungen
aufzustellen. Dafür werden folgende Standorte
vorgeschlagen: 1. Ecke Radweg
Niederursel/Oberursel/Linie U 3 vor der Autobahnbrücke in Richtung
Lärmschutzwall, 2. nördliches
Ende des Lärmschutzwalles in Richtung Abzweigung Grünzug Römische Straße und 3. Ecke Einmündung Altenhöferallee in die
Landesstraße L 3019 am Ende des asphaltierten Weges. Begründung: Der im Jahr 2007 fertiggestellte Lärmschutzwall mit
seinem am Fuße der Böschung asphaltierten Weg bietet gerade vielen auswärtigen
ortsunkundigen Radfahrerinnen und Radfahren sowie Wanderern eine ideale
Verbindung in Richtung Bad Homburg mit Anschluss an den Hölderlinpfad. Da es
sich in diesem Fall um eine überörtliche Wegeverbindung handelt, ist eine
Ausschilderung nach städtischen Standards geboten. Mit der Stellungnahme 1532 vom 14.09.2012 wurde dem
Ortsbeirat 12 vorläufig mitgeteilt, dass das flächenhafte
Radwegweisungskonzept um die vom Ortsbeirat 12 vorgeschlagenen Standorte
ergänzt werden soll. Insbesondere wurde auf die abschließende Entwicklung des
Straßen- und Wegenetzes im Bereich des Quartiers Westflügel (ehemals
Niederurseler Hang) hingewiesen. Da nunmehr dieser Bereich einschließlich der neu
entstanden Verbindung am Zubringer zur Rosa-Luxemburg-Straße fertiggestellt
ist, gibt es keinen Hinderungsgrund mehr für die Aufstellung von
Hinweisschildern.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.06.2012, OM 1362
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.09.2012, ST 1532
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 39
Aktenzeichen: 66 7