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Aufstellung von Hinweisschildern im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A.5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg)

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Hessen Agentur - unter Beteiligung des Ortsbeirates 8 zu Punkt

  1. - zu bitten, im Bereich des Lärmschutzwalles Niederursel-Kalbach/Riedberg der A 5 Schilder mit Hinweisen auf Zielorte und Kilometerentfernungen aufzustellen. Dafür werden folgende Standorte (s. Skizze) vorgeschlagen:
  2. Ecke Radweg Niederursel-Oberursel Linie U3 vor der Autobahnbrücke in Richtung Lärmschutzwall, 2. nördliches Ende des Lärmschutzwalles in Richtung Abzweigung Grünzug-Römische Straße und
  3. Ecke Einmündung Altenhöferallee in die Landesstraße L 3019 am Ende des asphaltierten Weges. Begründung: Der im Jahr 2007 fertig gestellte Lärmschutz mit seinem am Fuße der Böschung asphaltierten Weg bietet gerade vielen auswärtigen ortsunkundigen Radfahrerinnen und Radfahren sowie Wanderern eine ideale Verbindung in Richtung Bad Homburg mit Anschluss an den Hölderlin Pfad. Da es sich in diesem Fall um eine überörtliche Wegeverbindung handelt, ist eine Ausschilderung nach städtischen Standards geboten. Anlage 1 (ca. 297 KB)

Inhalt

Antrag vom 09.06.2012, OF 135/12

Betreff: Aufstellung von Hinweisschildern im Streckenbereich des Lärmschutzwalles der A 5 (Niederursel/Kalbach/Riedberg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Hessen Agentur - unter Beteiligung des Ortsbeirates 8 zu Punkt

  1. - zu bitten, im Bereich des Lärmschutzwalles Niederursel-Kalbach/Riedberg der A 5 Schilder mit Hinweisen auf Zielorte und Kilometerentfernungen aufzustellen. Dafür werden folgende Standorte (s. Skizze) vorgeschlagen:

  2. Ecke Radweg Niederursel-Oberursel Linie U3 vor der Autobahnbrücke in Richtung Lärmschutzwall,

  3. nördliches Ende des Lärmschutzwalles in Richtung Abzweigung Grünzug-Römische Straße und

  4. Ecke Einmündung Altenhöferallee in die Landesstraße L 3019 am Ende des asphaltierten Weges. Begründung: Der im Jahr 2007 fertig gestellte Lärmschutz mit seinem am Fuße der Böschung asphaltierten Weg bietet gerade vielen auswärtigen ortsunkundigen Radfahrerinnen und Radfahren sowie Wanderern eine ideale Verbindung in Richtung Bad Homburg mit Anschluss an den Hölderlin Pfad. Da es sich in diesem Fall um eine überörtliche Wegeverbindung handelt, ist eine Ausschilderung nach städtischen Standards geboten. Anlage 1 (ca. 297 KB)Beratung im Ortsbeirat: 12