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Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Comeniusstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4601 entstanden aus Vorlage: OF 993/3 vom 24.06.2010 Betreff: Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Comeniusstraße Bei einem Runden Tisch der Ortsbeiräte 3 und 4 am 1. Juni 2010 wurden von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Wünsche zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Comeniusstraße vorgetragen. Da durch eine notwendige Kanalsanierung im nächsten Jahr langfristige Maßnahmen auf die Zeit danach verschoben werden müssen, könnten allerdings bestimmte zeitnah umzusetzende Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der beklagten Zustände führen. Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat prüfen und berichten, ob nachfolgende kurzfristige Maßnahmen (innerhalb von circa sechs Monaten) zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Comeniusstraße umsetzbar sind: - Ersatz für die Blumenkübel auf dem Zebrastreifen vor dem Eingang Günthersburgpark; - Sinusschwellen vor der Schule und dem Eingang zu den Kindertagesstätten; - Ausweitung des Anwohnerparkens bis 22.00 Uhr; - Mobile Radarblitzer zur Überwachung der Geschwindigkeit; - Rechts-vor-Links-Regelung auf dem gesamten Straßenabschnitt; - Einführung eines Lkw-Durchfahrverbotes. Begründung: Die Comeniusstraße wurde in den letzten Jahren im zunehmenden Maße zu einer Durchfahrtsstraße für den ortsfremden Verkehr, bedingt durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den benachbarten Straßen. Beim Runden Tisch haben die Vertreter der Ämter zugesagt, nach Möglichkeit kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation umzusetzen, wenn entsprechende Anträge von beiden Ortsbeiräten vorliegen. Umfangreiche Maßnahmen könnten allerdings erst nach Beendigung der Kanalsanierung in Angriff genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 428 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1