Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Comeniusstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM
4601 entstanden aus Vorlage:
OF 993/3 vom
24.06.2010 Betreff: Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation in der Comeniusstraße Bei einem Runden Tisch der
Ortsbeiräte 3 und 4 am 1. Juni 2010 wurden von den anwesenden Bürgerinnen und
Bürgern zahlreiche Wünsche zur Verbesserung der Verkehrssituation in der
Comeniusstraße vorgetragen. Da durch eine notwendige Kanalsanierung im nächsten
Jahr langfristige Maßnahmen auf die Zeit danach verschoben werden müssen,
könnten allerdings bestimmte zeitnah umzusetzende Maßnahmen zu einer spürbaren
Verbesserung der beklagten Zustände führen. Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat prüfen und
berichten, ob nachfolgende kurzfristige Maßnahmen (innerhalb von circa sechs
Monaten) zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Comeniusstraße umsetzbar
sind: - Ersatz für die Blumenkübel auf dem
Zebrastreifen vor dem Eingang Günthersburgpark; - Sinusschwellen vor der Schule und dem Eingang zu
den Kindertagesstätten; -
Ausweitung des Anwohnerparkens bis 22.00 Uhr; - Mobile Radarblitzer zur Überwachung der
Geschwindigkeit; -
Rechts-vor-Links-Regelung auf dem gesamten Straßenabschnitt; - Einführung eines
Lkw-Durchfahrverbotes. Begründung: Die Comeniusstraße wurde in den
letzten Jahren im zunehmenden Maße zu einer Durchfahrtsstraße für den
ortsfremden Verkehr, bedingt durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den
benachbarten Straßen. Beim Runden Tisch haben die Vertreter der Ämter
zugesagt, nach Möglichkeit kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation umzusetzen, wenn entsprechende Anträge von beiden
Ortsbeiräten vorliegen. Umfangreiche Maßnahmen könnten allerdings erst nach
Beendigung der Kanalsanierung in Angriff genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2011, ST 428
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3
am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1