Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Hauptfriedhofs In der Gießener Strasse, nahe dem Marbachweg ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194 nur Montag bis Freitag. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2019, OF 746/10
Betreff: Parken in der Gießener Straße entlang des
Hauptfriedhofs In der Gießener Strasse, nahe dem
Marbachweg ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort
an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl
insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger
Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im
Bereich der Eckenheimer Landstraße 194 nur Montag bis Freitag. Diese
Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der
zuvor beschriebenen Zone auf der Gießener Straße, die Tage mit der
Parkscheinvorgabe zu reduzieren und auf die Zeiten wie am Ein- und Ausgang
"Neues Portal" anzugleichen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
10 am 07.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4565 2019
Die Vorlage OF 746/10 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und BFF (=
Ablehnung)