Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs
Begründung
Hauptfriedhofs In der Gießener Strasse, nahe dem Marbachweg ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194 nur Montag bis Freitag. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.
Inhalt
Antrag vom 22.04.2019, OF 746/10
Betreff: Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs In der Gießener Strasse, nahe dem Marbachweg ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194 nur Montag bis Freitag. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der zuvor beschriebenen Zone auf der Gießener Straße, die Tage mit der Parkscheinvorgabe zu reduzieren und auf die Zeiten wie am Ein- und Ausgang "Neues Portal" anzugleichen.Beratung im Ortsbeirat: 10