Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Unterliederbach (A 66) Der Presse war zu entnehmen, dass in Unterliederbach eine Lärmschutzwandsanierung für Juni bis Dezember 2019 anstehen soll. Ist daher die Annahme richtig, dass im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen, auch die zu hohe Lärmbelastung entlang der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) berücksichtigt wird und folglich die, im oberen Bereich der Abfahrt zu niedrige und komplett abgesenkte Lärmschutzwand entsprechend erhöht und entlang der Abfahrt bis zur Signalanlage an der Königsteiner Straße verlängert wird, um somit den erforderlichen Lückenschluss, zur Verhinderung des zur Zeit bestehenden offenen Lärmkorridors, herzustellen? Die Frage vorausgeschickt
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.04.2019,
OF 1000/6 Betreff: Lärmschutzwandsanierung in
Unterliederbach (A 66) Der Presse war zu entnehmen, dass in Unterliederbach
eine Lärmschutzwandsanierung für Juni bis Dezember 2019 anstehen soll. Ist daher die Annahme richtig, dass im Zuge der
Lärmschutzmaßnahmen, auch die zu hohe Lärmbelastung entlang der ungeschützten
Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) berücksichtigt
wird und folglich die, im oberen Bereich der Abfahrt zu niedrige und komplett
abgesenkte Lärmschutzwand entsprechend erhöht und entlang der Abfahrt bis zur
Signalanlage an der Königsteiner Straße verlängert wird, um somit den
erforderlichen Lückenschluss, zur Verhinderung des zur Zeit bestehenden offenen
Lärmkorridors, herzustellen? Die Frage vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen, der Magistrat
wird gebeten, 1. mitzuteilen oder wenn nötig mit
HessenMobil in Kontakt zu treten und zu klären, ob die obige Annahme richtig
ist. 2. Sollte die Beseitigung der
bestehenden Lärmbelastung für die Wohnbebauung im Bereich der ungeschützten
Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) nicht enthalten
sein, soll diese Lärmproblematik dennoch gelöst werden. Insoweit soll der
Magistrat darauf hinwirken, dass HessenMobil sich um das Problem kümmert.
3. Sofern mit der aktuellen
Lärmschutzwandsanierung keine Lösung der genannten Problematik erreicht wird,
soll Hessen Mobil als verantwortlicher Straßenbaulastenträger zudem
aufgefordert werden Stellung zu nehmen um zu klären was die Behörde unternehmen
will, um die Anwohner im Bereich der zuvor genannten Autobahnabfahrt, vor
überhöhter Lärmbelästigung zu schützen. Begründung: Mit den, nach RLS-90 ermittelten Belastungswerten von
über 60/70 dB (A) nachts / tags, werden im Bereich der Autobahnabfahrt
Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) u. a. an den Gebäuden der
Wohnhäuser: Königsteiner Str. 175, 177 und 179 sowie Hans-Böckler-Str. 1 bis 7,
nicht nur die Lärmrichtwerte der "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR97) überschritten
sondern und auch die, für die verantwortliche Straßenverkehrsbehörde geltende
Eingriffsschwelle, und erfordert somit ein Tätig werden der
Straßenverkehrsbehörde. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6
am 07.05.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4537 2019
Die Vorlage OF 1000/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme