Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes He
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM
4502 entstanden aus
Vorlage: OF 1016/3 vom
11.08.2010 Betreff: Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne
Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag:
Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen
im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen
Ungeachtet der Landesplanungen und unabhängig von Neubau und Sanierung die
Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk
3 konsequent umsetzen Vorgang: B 457/10 Der Magistrat wird aufgefordert,
1. dafür Sorge zu tragen, dass der
Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen
Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des
Landes Hessen Berücksichtigung findet; 2. ungeachtet der Lärmminderungsplanungen des Landes
Hessen und unabhängig von Neubau und Sanierung von Schienenwegen einen
konsequenten und flächendeckenden Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch
Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3
umzusetzen. Begründung: Der
Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt bringt im Mittel eine
Lärmminderung von drei bis fünf Dezibel, im Fall von Lärmspitzen durch höhere
Geschwindigkeiten sogar von bis zu 20 Dezibel (vgl. Anlage 5 der Vorlage B
457/10), was besonders nachts positive Gesundheitseffekte hat. Die VGF ist
gehalten, bei Neubau und Sanierung diese Maßnahmen umzusetzen (so gerade
geschehen an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Glauburgstraße). Dies kann im
Einzelfall aber noch erheblich lange auf sich warten lassen und ist dort, wo
bislang nur Stückwerk vorzufinden ist (z. B. Friedberger Landstraße,
Eckenheimer Landstraße) beziehungsweise solche Maßnahmen noch überhaupt nicht
stattgefunden haben (z. B. Glauburgstraße oder Rohrbachstraße - Ostteil), noch
für lange Zeit eine erhebliche Belastung für die Anwohner. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.11.2010, ST 1490
Aktenzeichen: 79 1