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Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes He

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 1016/3 vom 11.08.2010 Betreff: Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilpläne Straßenverkehr sowie Schienenverkehr Maßnahmenvorschlag: Berücksichtigung der Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen Ungeachtet der Landesplanungen und unabhängig von Neubau und Sanierung die Beseitigung von Kopfsteinpflasterungen auf Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 konsequent umsetzen Vorgang: B 457/10 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dafür Sorge zu tragen, dass der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 in den Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen Berücksichtigung findet; 2. ungeachtet der Lärmminderungsplanungen des Landes Hessen und unabhängig von Neubau und Sanierung von Schienenwegen einen konsequenten und flächendeckenden Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt im Umfeld von und zwischen Schienenwegen im gesamten Ortsbezirk 3 umzusetzen. Begründung: Der Austausch von Kopfsteinpflasterungen durch Asphalt bringt im Mittel eine Lärmminderung von drei bis fünf Dezibel, im Fall von Lärmspitzen durch höhere Geschwindigkeiten sogar von bis zu 20 Dezibel (vgl. Anlage 5 der Vorlage B 457/10), was besonders nachts positive Gesundheitseffekte hat. Die VGF ist gehalten, bei Neubau und Sanierung diese Maßnahmen umzusetzen (so gerade geschehen an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Glauburgstraße). Dies kann im Einzelfall aber noch erheblich lange auf sich warten lassen und ist dort, wo bislang nur Stückwerk vorzufinden ist (z. B. Friedberger Landstraße, Eckenheimer Landstraße) beziehungsweise solche Maßnahmen noch überhaupt nicht stattgefunden haben (z. B. Glauburgstraße oder Rohrbachstraße - Ostteil), noch für lange Zeit eine erhebliche Belastung für die Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2010, ST 1490 Aktenzeichen: 79 1