Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM
4460 entstanden aus Vorlage:
OF 946/6 vom
22.02.2019 Betreff: Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend-
und Kindereinrichtungen Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den
derzeitigen Sachstand beim Thema Mindestabstandsgebot von Spielhallen zu
Jugend- und Kindereinrichtungen zu geben und dabei insbesondere die Situation
rund um die Inobhutnahme in der Bolongarostraße in Höchst zu berücksichtigen.
Der Presse war zu entnehmen, dass das Mindestabstandsgebot des Landes vom
Verwaltungsgericht gekippt worden ist. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen,
welche Maßnahme er ergreift, um der Intention des Gesetzes, den Jugendschutz zu
stärken und eine zu starke Spielhallenkonzentration in einzelnen Stadtteilen zu
verhindern, doch gerecht zu werden. Begründung: Das Mindestabstandsgebot von Spielhallen sollte einen
wichtigen Beitrag zum Jugendschutz leisten und außerdem verhindern, dass ganze
Straßenzüge nur noch von Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen
durchzogen sind, was zu einer starken Entwertung des öffentlichen Raumes in
diesen Bereichen führt. Dies ist insbesondere für den Abschnitt der
Bolongarostraße zwischen der Königsteiner Straße und dem Bolongaropalast der
Fall. Viele Bürger fühlen sich in dieser Umgebung unwohl und versuchen, solche
Straßenzüge zu meiden. Es müssen rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden,
in solchen Bereichen die Zahl der Spielhallen/Wettbüros stark auszudünnen.
Ansonsten droht ein Übergreifen bis in die Höchster Altstadt mit der
einhergehenden Entwertung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1280
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 0