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Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, an den in der genannten OM aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen.

  1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges, 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise, 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise, 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine "Nullabsenkung" bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Punkte 1-3 vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende vor allem bei ungünstiger Witterung einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten Nr. 4 und 5 wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Quelle: Antragsteller

Inhalt

Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5

Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, an den in der genannten OM aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen.

  1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges,

  2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise,

  3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise,

  4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und

  5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine "Nullabsenkung" bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Punkte 1-3 vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende vor allem bei ungünstiger Witterung einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten Nr. 4 und 5 wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Quelle: Antragsteller

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 5
TO I, TOP 64
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4447 2019 Die Vorlage OF 1222/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle