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Änderungen zum Bewohnerparken südliches Niederrad

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 1090/5 vom 06.08.2010 Betreff: Änderungen zum Bewohnerparken südliches Niederrad Vorgang: NR 1632/09 FDP; B 236/10 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die in Punkt 1. des Magistratsberichts B 236/10 aufgeführten Reservierungen an Samstagen und Sonntagen auf 11-16 Uhr beschränkt werden; 2. Punkt 4. der B 236/10 nicht umgesetzt, sondern die bisherige Situation beibehalten wird; 3. die in Punkt 6. des Magistratsberichts B 236/10 aufgeführte Ausweitung bis 22 Uhr nicht vorgenommen wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 5 das Zustandekommen des Berichts B 236/10 näher zu erläutern. Begründung: Anlässlich eines Freitagnachmittagtermins am 18.12.2009, wurden die einzelnen Punkte des Antrags NR 1632/09 der FDP mit den Vertretern des Straßenverkehrsamtes durchgesprochen. Bei diesem Termin kam man zu dem abschließend allgemein akzeptierten Schluss, dass die gewünschten Veränderungen die vorhandenen Probleme entweder nur verlagern, beispielsweise bei Punkt 3., zu einer zusätzlichen Belastung der Bewohner führen würden (Punkt 1.), beispielsweise wenn auch noch der Sonntag für Parken durch Besucher unmöglich gemacht wird, oder sogar kontraproduktiv sind (Punkt 4.), da gerade das Bewohnerparken in Höhe der anliegenden Dienstleister für freie Parkplätze zu deren Öffnungszeiten sorgen würde. Die anwesenden Mitglieder des Ortsbeirats 5 haben sich von diesen Argumenten überzeugen lassen und die NR 1632/09 auch in Erwartung des entsprechend formulierten Berichts in allen Punkten abgelehnt. Der Magistrat ist dem Ortsbeirat 5 eine Erklärung für das überraschende Zustandekommen des vorliegenden Berichts schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1