Änderungen zum Bewohnerparken südliches Niederrad
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM
4433 entstanden aus
Vorlage: OF 1090/5 vom
06.08.2010 Betreff: Änderungen zum Bewohnerparken südliches
Niederrad Vorgang: NR 1632/09 FDP; B 236/10 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass 1. die in Punkt 1. des
Magistratsberichts B 236/10 aufgeführten Reservierungen an Samstagen und
Sonntagen auf 11-16 Uhr beschränkt werden; 2. Punkt 4. der B 236/10 nicht umgesetzt, sondern die
bisherige Situation beibehalten wird; 3. die in Punkt 6. des Magistratsberichts B 236/10
aufgeführte Ausweitung bis 22 Uhr nicht vorgenommen wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 5
das Zustandekommen des Berichts B 236/10 näher zu erläutern. Begründung: Anlässlich eines
Freitagnachmittagtermins am 18.12.2009, wurden die einzelnen Punkte des Antrags
NR 1632/09 der FDP mit den Vertretern des Straßenverkehrsamtes
durchgesprochen.
Bei diesem Termin kam man zu dem
abschließend allgemein akzeptierten Schluss, dass die gewünschten Veränderungen
die vorhandenen Probleme entweder nur verlagern, beispielsweise bei Punkt 3.,
zu einer zusätzlichen Belastung der Bewohner führen würden (Punkt 1.),
beispielsweise wenn auch noch der Sonntag für Parken durch Besucher unmöglich
gemacht wird, oder sogar kontraproduktiv sind (Punkt 4.), da gerade das
Bewohnerparken in Höhe der anliegenden Dienstleister für freie Parkplätze zu
deren Öffnungszeiten sorgen würde. Die anwesenden Mitglieder des Ortsbeirats 5 haben
sich von diesen Argumenten überzeugen lassen und die NR 1632/09 auch in
Erwartung des entsprechend formulierten Berichts in allen Punkten
abgelehnt. Der Magistrat ist dem Ortsbeirat 5
eine Erklärung für das überraschende Zustandekommen des vorliegenden Berichts
schuldig. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2011, ST 432
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5
am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5
am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1