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Fußgängerüberwege an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM 429 entstanden aus Vorlage: OF 138/9 vom 06.09.2011 Betreff: Fußgängerüberwege an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz Die Fußgängerüberwege an der Kreuzung der Kurhessenstraße und der Straße Am Schwalbenschwanz sind derzeit nur mit Fahrbahnmarkierungen (Zeichen 293) gekennzeichnet. Eine Beschilderung (Zeichen 350) ist nicht angebracht. Für Autofahrer ist daher das frühzeitige Erkennen der Überwege erschwert. Besonders bei schlechter Sicht oder wenn eine Schneedecke die Markierungen verdeckt, ist ein gefahrenloser Übergang nicht gewährleistet. Ferner ist gemäß Ziffer IV. 1. VwV-StVO zu § 26 eine Markierung mit beiden Zeichen vorgesehen. Der Magistrat wird daher darum gebeten, an den Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz Hinweisschilder (Zeichen 350) aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 240 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 23.02.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1