Fußgängerüberwege an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM
429 entstanden aus Vorlage:
OF 138/9 vom
06.09.2011 Betreff: Fußgängerüberwege an der Kreuzung
Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz Die Fußgängerüberwege an der
Kreuzung der Kurhessenstraße und der Straße Am Schwalbenschwanz sind derzeit
nur mit Fahrbahnmarkierungen (Zeichen 293) gekennzeichnet. Eine Beschilderung
(Zeichen 350) ist nicht angebracht. Für Autofahrer ist daher das frühzeitige
Erkennen der Überwege erschwert. Besonders bei schlechter Sicht oder wenn eine
Schneedecke die Markierungen verdeckt, ist ein gefahrenloser Übergang nicht
gewährleistet. Ferner ist gemäß Ziffer IV. 1. VwV-StVO zu § 26
eine Markierung mit beiden Zeichen vorgesehen. Der Magistrat wird daher darum gebeten, an den
Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz
Hinweisschilder (Zeichen 350) aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.02.2012, ST 240
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9
am 23.02.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1