Fußgängerüberwege an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz
Begründung
Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz Die Fußgängerüberwege an der Kreuzung der "Kurhessenstraße" und der Straße "Am Schwalbenschwanz" sind derzeit nur mit Fahrbahnmarkierungen (Zeichen 293) gekennzeichnet. Eine Beschilderung (Zeichen 350) ist nicht angebracht. Für Autofahrer ist daher das frühzeitige Erkennen der Überwege erschwert. Besonders bei schlechter Sicht oder wenn eine Schneedecke die Markierungen verdeckt, ist ein gefahrenloser Übergang nicht gewährleistet. Ferner ist in IV.
- VwV-StVO zu § 26 eine Markierung mit beiden Zeichen vorgesehen. Der Magistrat wird daher darum gebeten, an den Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz Hinweisschilder (Zeichen 350) aufzustellen.
Inhalt
Antrag vom 06.09.2011, OF 138/9
Betreff: Fußgängerüberwege an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz Die Fußgängerüberwege an der Kreuzung der "Kurhessenstraße" und der Straße "Am Schwalbenschwanz" sind derzeit nur mit Fahrbahnmarkierungen (Zeichen 293) gekennzeichnet. Eine Beschilderung (Zeichen 350) ist nicht angebracht. Für Autofahrer ist daher das frühzeitige Erkennen der Überwege erschwert. Besonders bei schlechter Sicht oder wenn eine Schneedecke die Markierungen verdeckt, ist ein gefahrenloser Übergang nicht gewährleistet. Ferner ist in IV.
- VwV-StVO zu § 26 eine Markierung mit beiden Zeichen vorgesehen. Der Magistrat wird daher darum gebeten, an den Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz Hinweisschilder (Zeichen 350) aufzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 9