Maßnahmen gegen Ratten, Tauben und Krähen im Bereich der Eckernförder Straße in Eckenheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM
4288 entstanden aus Vorlage:
OF 826/10 vom
15.06.2015 Betreff: Maßnahmen gegen Ratten, Tauben und Krähen im
Bereich der Eckernförder Straße in Eckenheim Der Magistrat wird in Zusammenarbeit
mit den zuständigen Stellen, insbesondere mit dem Ordnungsamt und der GWH, gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die unverhältnismäßigen
Folgen der Fütterung von Tauben im Bereich der Eckernförder Straße zu
treffen. Begründung: Im Bereich der Eckernförder Straße sowie der
angrenzenden Straßen kommt es seit längerer Zeit zu unhygienischen und teils
erheblich störenden Folgen durch das übermäßige Füttern von Tauben. Nach
Informationen des Ortsbeirates 10 wird in einem der Gärten der Häuser in der
entsprechenden Straße seitens einer Anwohnerin oder eines Anwohners in großem
Maße Taubenfutter verteilt. Die Beschwerden der Anwohner über Kot und weitere
Verschmutzungen sowie über das übermäßige Auftreten von Krähen und immer mehr
auch von Ratten mehren sich. Teilweise sind ganze Dächer (auch jene der Häuser
der GWH) mit Tauben und Krähen gefüllt, die auf die teils mehrmals stündlich
erfolgende Fütterung warten. Zudem landen Teile des Futters, welches von den
Vögeln verloren wird, in den Nachbargärten, den Dächern und auf der Straße.
Auch der angrenzende Sinaipark ist davon betroffen. Es kommt vermehrt zu
Schäden an den umliegenden Gebäuden und Fahrzeugen sowie zu Geruchsbelästigung,
insbesondere im Sommer. Im Umfeld des fraglichen Grundstückes wurden nach
Angaben von Anwohnern sogar bereits Solaranlagen durch die ebenfalls
angezogenen Krähen erheblich beschädigt. Dem Ortsbeirat 10 ist bekannt, dass
die Möglichkeiten des Magistrats beim Füttern auf einem Privatgrundstück nicht
denen im öffentlichen Raum entsprechen. Jedoch sollten gleichwohl ausreichende
Maßnahmen getroffen werden, sei es durch städtisches Einwirken auf die
handelnden Personen, durch das entsprechende und mit dem Tierschutz im Einklang
stehende Bekämpfen der Ursachen und Folgen, zumindest in den angrenzenden
öffentlichen Grünflächen (in deren Bereich unter anderem eine Kita und eine
Grundschule liegen), oder zumindest durch verstärkte Kontrollen seitens des
Ordnungsamtes. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2015, ST 1451
Aktenzeichen: 79 2