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Schließung der Filiale der Frankfurter Volksbank eG in Harheim hier: Ersatzmaßnahmen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 211/14 vom 29.06.2015 Betreff: Schließung der Filiale der Frankfurter Volksbank eG in Harheim hier: Ersatzmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zum Vorstand der Bank aufzunehmen, um Mindestersatzmaßnahmen als Kompensation zur Schließung der Bank zu erörtern. Diesem Anspruch geht voraus, dass eine genossenschaftlich organisierte Bank neben ihrer Geschäftstätigkeit auch eine soziale Verpflichtung, zumindest ihren Mitgliedern gegenüber, hat. Sollte eine Rücknahme des Beschlusses zur Schließung unumkehrbar sein, so sind als Mindestmaßnahmen u. a. folgende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Bankkundengeschäftsverkehrs in Harheim notwendig: 1. Die Kontoauszüge werden den Kunden postalisch kostenlos zugeschickt. 2. Für Überweisungsbelege/-aufträge erhalten die Kunden portofreie Briefumschläge. 3. Bargeldbezüge können den Kunden (hier geht es insbesondere um ältere Kunden) von Bankmitarbeitern nach Hause gebracht werden (kostenlos). 4. Beratungen können den Kunden (hier geht es um ältere Kunden) von Bankmitarbeitern auch zu Hause angeboten werden (kostenlos). 5. Für eine allgemeine Bargeldversorgung sollte eine Automatensäule dauerhaft etabliert werden. Aufstellungsort könnte der Kirchplatz sein. Für eine Übergangszeit sollte die bestehende SB-Stelle sowie der Bankbetrieb an zwei bis drei Tagen erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1447 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4719 Aktenzeichen: 92 31