Schließung der Filiale der Frankfurter Volksbank eG in Harheim hier: Ersatzmaßnahmen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM
4268 entstanden aus Vorlage:
OF 211/14 vom
29.06.2015 Betreff: Schließung der Filiale der Frankfurter
Volksbank eG in Harheim hier: Ersatzmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, Kontakt
zum Vorstand der Bank aufzunehmen, um Mindestersatzmaßnahmen als Kompensation
zur Schließung der Bank zu erörtern. Diesem Anspruch geht voraus, dass eine
genossenschaftlich organisierte Bank neben ihrer Geschäftstätigkeit auch eine
soziale Verpflichtung, zumindest ihren Mitgliedern gegenüber, hat. Sollte eine Rücknahme des Beschlusses zur Schließung
unumkehrbar sein, so sind als Mindestmaßnahmen u. a. folgende Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung des Bankkundengeschäftsverkehrs in Harheim notwendig: 1. Die Kontoauszüge werden den Kunden postalisch
kostenlos zugeschickt. 2. Für
Überweisungsbelege/-aufträge erhalten die Kunden portofreie Briefumschläge.
3. Bargeldbezüge können den
Kunden (hier geht es insbesondere um ältere Kunden) von Bankmitarbeitern nach
Hause gebracht werden (kostenlos). 4. Beratungen können den Kunden (hier geht es um
ältere Kunden) von Bankmitarbeitern auch zu Hause angeboten werden
(kostenlos). 5. Für eine
allgemeine Bargeldversorgung sollte eine Automatensäule dauerhaft etabliert
werden.
Aufstellungsort könnte der Kirchplatz sein. Für eine Übergangszeit sollte
die bestehende SB-Stelle sowie der Bankbetrieb an zwei bis drei Tagen erhalten
bleiben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.09.2015, ST 1447
Anregung an den
Magistrat vom 09.11.2015, OM 4719
Aktenzeichen: 92 31