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Sicherstellung des ungehinderten Ein- und Ausfahrens aus den Hofeinfahrten in der Straße Am Schießrain (Seckbach)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4141 entstanden aus Vorlage: OF 325/11 vom 03.05.2015 Betreff: Sicherstellung des ungehinderten Ein- und Ausfahrens aus den Hofeinfahrten in der Straße Am Schießrain (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Schießrain gegenüber der Hausnummer 11 (im Bereich der Hausnummern 16 und 16a) eine Sperrfläche aufzutragen oder aber das Verkehrsschild Nr. 283 (absolutes Halteverbot) aufzustellen. Begründung: Anlässlich eines Ortstermins am 26.01.2015 in der Straße Am Schießrain trug der in der Hausnummer 11 wohnende Landwirt vor, dass er mit seinen landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten nicht aus seinem Hof fahren könne, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite verbotswidrig gehalten und geparkt würde. Alle Teilnehmer des Ortstermins gingen davon aus, dass das angesprochene Problem durch das Straßenverkehrsamt behoben würde, was bisher leider nicht der Fall ist. Die Straße Am Schießrain ist zwar als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) ausgewiesen, aber die Autofahrerinnen sowie Autofahrer beachten leider das außerhalb der gekennzeichneten Flächen geltende Parkverbot nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1513 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 598 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1