Sicherstellung des ungehinderten Ein- und Ausfahrens aus den Hofeinfahrten in der Straße Am Schießrain (Seckbach)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM
4141 entstanden aus Vorlage:
OF 325/11 vom
03.05.2015 Betreff: Sicherstellung des ungehinderten Ein- und
Ausfahrens aus den Hofeinfahrten in der Straße Am Schießrain (Seckbach)
Der Magistrat
wird aufgefordert, in der Straße Am Schießrain gegenüber der Hausnummer 11
(im Bereich der Hausnummern 16 und 16a) eine Sperrfläche aufzutragen oder aber
das Verkehrsschild Nr. 283 (absolutes Halteverbot) aufzustellen. Begründung: Anlässlich eines Ortstermins am 26.01.2015 in der
Straße Am Schießrain trug der in der Hausnummer 11 wohnende Landwirt vor, dass
er mit seinen landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten nicht aus seinem Hof
fahren könne, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite verbotswidrig
gehalten und geparkt würde. Alle Teilnehmer des Ortstermins gingen davon aus,
dass das angesprochene Problem durch das Straßenverkehrsamt behoben würde, was
bisher leider nicht der Fall ist. Die Straße Am Schießrain ist zwar als
verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) ausgewiesen, aber die
Autofahrerinnen sowie Autofahrer beachten leider das außerhalb der
gekennzeichneten Flächen geltende Parkverbot nicht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.10.2015, ST 1513
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.04.2016, ST 598
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1