Erlaubtes Querparken in der Idsteiner Straße zwischen Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße (nördliche Fahrbahnseite)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM
4089 entstanden aus Vorlage:
OF 618/1 vom
20.03.2010 Betreff: Erlaubtes Querparken in der Idsteiner Straße
zwischen Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße (nördliche
Fahrbahnseite) Seit Jahren ist das Querparken (teilweise Nutzung des
Gehweges, teilweise Nutzung der Fahrbahn) im Bereich Idsteiner Straße zwischen
Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße erlaubt. Da dort seit Jahren keine Kontrolle der Parksituation
durch staatliche und kommunale Behörden stattfindet, hat es sich eingebürgert,
dass der Gehweg bis zur Abgrenzung des Geländes der Deutschen Bahn zugeparkt
wird und von Fußgängern nicht genutzt werden kann (Fußgänger müssen
stellenweise auf die Fahrbahn, um ihren Weg fortsetzen zu können). Um diese Situation zu verändern, wird der Magistrat
aufgefordert, das Querparken in der Idsteiner Straße zwischen Hattersheimer
Straße und Schwalbacher Straße (nördliche Fahrbahnseite) aufzuheben und ein
Parken längs der Fahrbahn einzuführen. Das Schild "Querparken" ist
abzubauen. Begründung: Bei zwei Ortsbegehungen mit
städtischen Ämtern wurde dieser unhaltbare Zustand festgestellt. Man versprach
auch, eine dazu notwendige Verfügung zu erlassen. Geändert hat sich bis zur
Antragstellung jedoch noch nichts. Vielleicht gelingt es dem Magistrat, den Vorgang zu
beschleunigen, zumal dieser Gehweg ab Mai 2010 vermehrt von Kindern der
Hellerhofschule genutzt werden wird, da die Schule für zwei Jahre wegen
Umbauarbeiten ausgelagert wird und dieser Gehweg ein Teil des Schulweges sein
wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.06.2010, ST 910
Aktenzeichen: 32 1