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Erlaubtes Querparken in der Idsteiner Straße zwischen Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße (nördliche Fahrbahnseite)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4089 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 20.03.2010 Betreff: Erlaubtes Querparken in der Idsteiner Straße zwischen Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße (nördliche Fahrbahnseite) Seit Jahren ist das Querparken (teilweise Nutzung des Gehweges, teilweise Nutzung der Fahrbahn) im Bereich Idsteiner Straße zwischen Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße erlaubt. Da dort seit Jahren keine Kontrolle der Parksituation durch staatliche und kommunale Behörden stattfindet, hat es sich eingebürgert, dass der Gehweg bis zur Abgrenzung des Geländes der Deutschen Bahn zugeparkt wird und von Fußgängern nicht genutzt werden kann (Fußgänger müssen stellenweise auf die Fahrbahn, um ihren Weg fortsetzen zu können). Um diese Situation zu verändern, wird der Magistrat aufgefordert, das Querparken in der Idsteiner Straße zwischen Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße (nördliche Fahrbahnseite) aufzuheben und ein Parken längs der Fahrbahn einzuführen. Das Schild "Querparken" ist abzubauen. Begründung: Bei zwei Ortsbegehungen mit städtischen Ämtern wurde dieser unhaltbare Zustand festgestellt. Man versprach auch, eine dazu notwendige Verfügung zu erlassen. Geändert hat sich bis zur Antragstellung jedoch noch nichts. Vielleicht gelingt es dem Magistrat, den Vorgang zu beschleunigen, zumal dieser Gehweg ab Mai 2010 vermehrt von Kindern der Hellerhofschule genutzt werden wird, da die Schule für zwei Jahre wegen Umbauarbeiten ausgelagert wird und dieser Gehweg ein Teil des Schulweges sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2010, ST 910 Aktenzeichen: 32 1