Erlaubtes Querparken in der Idsteiner Straße zwischen Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße (nördliche Fahrbahnseite)
Begründung
Idsteiner Straße zwischen Hattersheimer Straße und Schwalbacher Straße (nördliche Fahrbahnseite) Seit Jahren ist das Querparken (teilweise Nutzung des Gehweges, teilweise Nutzung der Fahrbahn) in diesem Bereich erlaubt. Da dort seit Jahren keine Kontrolle der Parksituation durch staatliche und kommunale Behörden stattfindet, hat es sich eingebürgert, dass der Gehweg bis zur Abgrenzung des Geländes der Deutschen Bahn zugeparkt wird und von Fußgängern nicht genutzt werden kann (Fußgänger müssen dann stellenweise zur Fahrbahn um ihren Weg fortsetzen zu können). Um diese Situation zu verändern ist es erforderlich, das Querparken dort aufzuheben und ein Parken längs der Fahrbahn einzuführen. Begründung: Bei zwei Ortsbegehungen mit städtischen Ämtern wurde dieser dortige unhaltbare Zustand festgestellt. Man versprach auch, eine dazu notwendige Verfügung zu erlassen. Geändert hat sich bis zur Antragstellung jedoch noch nichts. Vielleicht gelingt es dem Magistrat, den Vorgang zu beschleunigen, zumal dort ab Mai 2010 dieser Gehweg vermehrt von Kindern der Hellerhofschule genutzt werden wird, da die Schule für zwei Jahre wegen Umbauarbeiten ausgelagert wird und dieser Gehweg ein Teil des Schulweges sein wird.