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Ersatz der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2019, OM 4083 entstanden aus Vorlage: OF 165/14 vom 10.12.2018 Betreff: Ersatz der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Vorgang: OA 314/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise am Berkersheimer Bahnhof ermöglichen. 2. Die Möglichkeit und der Bedarf einer Verlängerung der Buslinie über die Brücke von Harheim über die S-Bahn-Station bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim ist zu prüfen. 3. Die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch Katastropheneinsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind. 4. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. Ä . 5. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr und zur Kosteneinsparung wird eine Brückenvariante mit nur einer Fahrspur geprüft. 6. Zusätzlich zur Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen (s. OA 314 vom 22.10.2018). 7. Die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2018, OA 314 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6