Ersatz der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2019, OM
4083 entstanden aus
Vorlage: OF 165/14 vom
10.12.2018 Betreff: Ersatz der schienengleichen Bahnquerung in
Berkersheim Vorgang: OA 314/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Stellen umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine
künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere
Verzögerungen sind zu vermeiden. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern,
Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und
Anliegern eine Querung der Bahngleise am Berkersheimer Bahnhof ermöglichen.
2. Die Möglichkeit und der Bedarf
einer Verlängerung der Buslinie über die Brücke von Harheim über die
S-Bahn-Station bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim ist zu
prüfen. 3. Die Dimension der
Brücke ist so zu gestalten, dass auch Katastropheneinsätze,
landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind. 4. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen
Berkersheim und Harheim werden Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch
Schranken, versenkbare Poller o. Ä . 5. Zur Vermeidung von
Durchgangsverkehr und zur Kosteneinsparung wird eine Brückenvariante mit nur
einer Fahrspur geprüft. 6.
Zusätzlich zur Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit
barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen (s. OA 314 vom
22.10.2018). 7. Die Pläne
werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14
vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit
ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.10.2018, OA 314
Stellungnahme
des Magistrats vom 21.02.2020, ST 330
Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
14 am 25.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
14 am 10.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6