An- und Abfahrtkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM
4030 entstanden aus Vorlage:
OF 645/10 vom
13.11.2018 Betreff: An- und Abfahrtkonzept für die Baustellen
zum Ausbau der Main-Weser-Strecke Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit der
Deutschen Bahn ein tatsächlich realisierbares An- und Abfahrtkonzept für die
Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke zu erarbeiten und, bevor
dieses in Kraft gesetzt ist, zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die
Anwohner der entsprechen den Strecken keine großvolumigen
Transporte zuzulassen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine
Lastwagentransporte durch die Berkersheimer Obergasse realisiert werden,
solange dort nicht sichergestellt ist, dass der Bürgersteig in diesem Bereich,
insbesondere für Schulkinder, gefahrlos begehbar ist. Begründung: Die Konzepte der Deutschen Bahn zur An- und Abfahrt
für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke wirken zunehmend
hilfloser. So erscheint die in der Presse in den Raum gestellte Abfahrt von
täglich 100 schweren Lastern über Alt-Bonames und Alt-Eschersheim absolut
unrealistisch. Sich hierfür auf die planfestgestellten Routen zu berufen, ist
grob unbillig, da diese beiden Varianten im Planfeststellungsbeschluss als zwei
unter mehreren im Verständnis, dass andere, leistungsfähigere vorrangig zu
nutzen seien, planfestgestellt sind. Dass selbst das unrealistisch gewesen
wäre, hat die Deutsche Bahn selbst festgestellt, weil sie bessere und der
Öffentlichkeit auch allgemein vorgestellte Varianten entwickelt hat. Das
dadurch begründete Vertrauen für die Anwohner ist unbedingt zu erhalten, um die
Akzeptanz für das Projekt, die durch die bisherige Ausführung ohnehin massiv
leidet, nicht noch weiter zu zerstören. Eine Abwicklung im Ortsbezirk 10
schwerpunktmäßig durch Alt-Bonames erscheint jedenfalls unzumutbar. Genauso
wenig kann die geplante Andienung für den Ausbau der Unterführung Im
Wiesengarten in Berkersheim durch die Berkersheimer Obergasse erfolgen, solange
dort - durch die Baustelle für die Stützmauer in der Berkersheimer Untergasse -
Lastwagen, die ohnehin vollständig unübersichtliche Baustelle nur durch
Überfahren des einzigen verbleibenden Bürgersteiges im Bereich des Schulwegs
für die Berkersheimer Schule passieren können. Da die Berkersheimer Schule
durch die Verzögerungen in der Bauausführung ihres Neubaus in den von der Bahn
beabsichtigten Zeitfenstern nicht wird umziehen können und der Schulweg deshalb
weiter gebraucht wird, ist das Tolerieren einer solchen Handhabung eine
eklatante Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, was für die Stadt
untragbare Haftungsrisiken begründen würde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2019, ST 523
Aktenzeichen: 69