Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-Druckerei
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Bauherrin, dem Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik, erneute Gespräche zu führen mit dem Ziel, die derzeitige Vorplanung zu überarbeiten und das Raumprogramm so anzupassen, dass in Ergänzung des geplanten Neubaus auch eine Nachnutzung des historischen Gebäudes der Dondorf-Druckerei möglich wird; 2. auf das Land Hessen als Eigentümerin des Gebäudes zuzugehen und - ggf. aus Forschungsgeldern - Finanzmittel für eine pilothafte Sanierung und einen exemplarischen behutsamen Umbau der ehemaligen Dondorf-Druckerei einzufordern, bzw. einen entsprechenden Antrag der Bauherrin zu unterstützen; 3. die Gebäudesanierung der Dondorf-Druckerei als eines der letzten industriekulturellen Zeugnisse in Bockenheim fachlich begleiten zu lassen; 4. erneut die Unterschutzstellung als Baudenkmal zu erwägen. Damit der Magistrat den vorstehenden Bitten nachkommen kann, wird der Magistrat dringlich gebeten, 5. einen Abriss-Antrag für das historische Gebäude der ehemaligen Dondorf-Druckerei nicht zu genehmigen, um Gespräche über einen Gebäudeerhalt nicht zu verunmöglichen (Abriss-Moratorium). Nicht genehmigt werden soll insbesondere eine Entkernung des Gebäudes und die ausschließliche Erhaltung der Fassade. Insbesondere in Hinblick auf den zu befürchtenden Abrissantrag wird der Magistrat gebeten, den Beschluss als Eilsache zu behandeln und in einer vierwöchigen Frist nach § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte eine erste Stellungnahme zu geben.