Bebauung auf dem Gelände der Ev. Festeburggemeinde
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.02.2010, OM
3902 entstanden aus Vorlage:
OF 902/10 vom
18.01.2010 Betreff: Bebauung auf dem Gelände der Ev.
Festeburggemeinde Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass für das künftige Neubaugebiet an der Ev. Festeburggemeinde
nachfolgende Ziffern beachtet werden: 1. Zur Entlastung der bestehenden Bebauung erfolgt
die Verkehrserschließung einschließlich des Bauverkehrs statt über die Straße
"An der Wolfsweide" nach Norden am Gelände der künftigen Bezirkssportanlage
vorbei, d.h. über die östliche Goldpeppingstraße zur Friedberger Landstraße.
2. Als Ersatz für die derzeit
vorhandene Spielwiese soll auch künftig eine Rasenfläche in angemessener Größe
und Form für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. 3. Anstelle des existierenden Kinderspielplatzes soll
in Zukunft im Bereich der neuen Kindertagesstätte ein Spielplatz zusätzlich und
frei zugänglich zur Verfügung stehen. 4. Im Bereich der Festeburggemeinde soll gemäß Ziffer
2. auch künftig ein Bolzplatz bestehen bleiben. 5. Bei der Bebauung sollen möglichst viele Büsche und
Bäume erhalten bleiben oder mindestens in gleicher Anzahl und Größe ersetzt
werden. Im Übrigen spricht sich der
Ortsbeirat 10 für den Erhalt der Ev. Festeburggemeinde als eigenständige
Kirchengemeinde aus und bittet, diesen Wunsch auch dem Ev. Regionalverband
mit Nachdruck zu übermitteln. Begründung: Die Ev. Festeburggemeinde ist
mit ihren zahlreichen sozialen, religiösen und kulturellen Angeboten aus dem
Bild unseres Stadtteils nicht wegzudenken. Vielen Bürgen ist diese Gemeinde ein
wichtiger Anlaufpunkt im Stadtteil, der auch die schwache Infrastruktur vor Ort
stärkt. Zur vorgesehenen Bebauung ist
anzumerken, dass Durchgangsverkehr im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung
vermieden werden sollte. Die Spielwiese hinter dem Kirchengebäude stellt seit
Jahren einen wichtigen Bereich zum Toben und Spielen für Kinder dar und muss
dort auch künftig vorhanden sein. Gerade in Zeiten knapper Kassen und fehlender
Infrastruktur ist der Erhalt vorhandener Spielmöglichkeiten von großer
Bedeutung. Dies ist umso wichtiger, als andere geeignete Flächen im gesamten
Wohngebiet um die Ev. Festeburggemeinde und weit darüber hinaus nicht zur
Verfügung stehen. Ein Bolzplatz muss auch künftig in unmittelbarer Nähe zur
Ev. Festeburggemeinde zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.04.2010, ST 523
Aktenzeichen: 61 0