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Bebauung auf dem Gelände der Ev. Festeburggemeinde

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.02.2010, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 902/10 vom 18.01.2010 Betreff: Bebauung auf dem Gelände der Ev. Festeburggemeinde Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für das künftige Neubaugebiet an der Ev. Festeburggemeinde nachfolgende Ziffern beachtet werden: 1. Zur Entlastung der bestehenden Bebauung erfolgt die Verkehrserschließung einschließlich des Bauverkehrs statt über die Straße "An der Wolfsweide" nach Norden am Gelände der künftigen Bezirkssportanlage vorbei, d.h. über die östliche Goldpeppingstraße zur Friedberger Landstraße. 2. Als Ersatz für die derzeit vorhandene Spielwiese soll auch künftig eine Rasenfläche in angemessener Größe und Form für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. 3. Anstelle des existierenden Kinderspielplatzes soll in Zukunft im Bereich der neuen Kindertagesstätte ein Spielplatz zusätzlich und frei zugänglich zur Verfügung stehen. 4. Im Bereich der Festeburggemeinde soll gemäß Ziffer 2. auch künftig ein Bolzplatz bestehen bleiben. 5. Bei der Bebauung sollen möglichst viele Büsche und Bäume erhalten bleiben oder mindestens in gleicher Anzahl und Größe ersetzt werden. Im Übrigen spricht sich der Ortsbeirat 10 für den Erhalt der Ev. Festeburggemeinde als eigenständige Kirchengemeinde aus und bittet, diesen Wunsch auch dem Ev. Regionalverband mit Nachdruck zu übermitteln. Begründung: Die Ev. Festeburggemeinde ist mit ihren zahlreichen sozialen, religiösen und kulturellen Angeboten aus dem Bild unseres Stadtteils nicht wegzudenken. Vielen Bürgen ist diese Gemeinde ein wichtiger Anlaufpunkt im Stadtteil, der auch die schwache Infrastruktur vor Ort stärkt. Zur vorgesehenen Bebauung ist anzumerken, dass Durchgangsverkehr im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung vermieden werden sollte. Die Spielwiese hinter dem Kirchengebäude stellt seit Jahren einen wichtigen Bereich zum Toben und Spielen für Kinder dar und muss dort auch künftig vorhanden sein. Gerade in Zeiten knapper Kassen und fehlender Infrastruktur ist der Erhalt vorhandener Spielmöglichkeiten von großer Bedeutung. Dies ist umso wichtiger, als andere geeignete Flächen im gesamten Wohngebiet um die Ev. Festeburggemeinde und weit darüber hinaus nicht zur Verfügung stehen. Ein Bolzplatz muss auch künftig in unmittelbarer Nähe zur Ev. Festeburggemeinde zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 523 Aktenzeichen: 61 0