Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen .Am Römerbrunnen. und Ortsende
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit §45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 184/14
Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße
zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und
berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit §45
Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung
weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz
für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und
objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht
bewährt. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
14 am 12.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3750 2015
Die
Vorlage OF 184/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme