Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen .Am Römerbrunnen. und Ortsende
Begründung
zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit §45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt.
Inhalt
Antrag vom 21.12.2014, OF 184/14
Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit §45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt.Beratung im Ortsbeirat: 14