Höchster Mainufer: Versäumte, verkehrsberuhigende, bauliche Maßnahmen endlich umsetzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM
3748 entstanden aus Vorlage:
OF 1320/6 vom
08.11.2009 Betreff: Höchster Mainufer: Versäumte,
verkehrsberuhigende, bauliche Maßnahmen endlich umsetzen
Der Magistrat wird gebeten,
die Beschlussfassung des Planungsbeirats Mainufer vom 07.09.2004, die eine
Einbahnstraßenregelung der Straße Batterie am Höchster Mainufer in
Ost-West-Richtung zeitgleich mit Schwellen vorsieht, umzusetzen und z.B. durch
Findlinge oder Baumstämme ein Umfahren der Schwellen sowie ein Befahren der
Rasenflächen zu verhindern. Begründung: Bereits dem Planungsbeirat
Mainufer war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bewusst, dass die
Einbahnstraßenregelung nur im Verbund mit verkehrsberuhigenden baulichen
Maßnahmen erfolgreich sein würde. So waren an mehreren Stellen aufgepflasterte
Schwellen vorgesehen, u.a. im Bereich Kinderspielplatz, Maintor, Parkplatzende
und Schiffsmeldestelle. Leider hat der Magistrat von diesem als Gesamtheit
anzusehenden Konzept zunächst nur die Straße Batterie geöffnet, ohne dass
irgendwelche baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung verwirklicht
wurden. Erst nachdem die vorhersehbaren Überschreitungen der Geschwindigkeit zu
vielen berechtigten Beschwerden führten, wurden einige Schwellen gebaut. Noch
immer fehlen die Bodenschwellen am östlichen Ende der Straße (Maintor,
Kinderspielplatz). Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge beim Erreichen der
Schwellen bereits eine recht hohe Geschwindigkeit erreicht haben. Überall dort, wo Straßen mit
Bodenschwellen versehen werden, wird durch Bordsteine, Poller etc. verhindert,
dass die Schwellen umfahren werden können. Lediglich am Mainufer hat man darauf
verzichtet. Daher kann es kaum überraschen, dass die Schwellen immer wieder -
zwar unzulässig, aber technisch möglich - über die Rasenfläche umfahren werden.
Daher sind auch hier durch das Platzieren von Findlingen, Baumstämmen etc. die
Möglichkeiten des Umfahrens zu nehmen. Wie auch in anderen Bereichen der Stadt
können diese Stadtmöbel für Sonderveranstaltungen, wie beispielsweise das
Schlossfest, vorübergehend entfernt werden. Die bei der Beschlussfassung ausschlaggebenden Gründe
für ein Fortbestehen einer Straßenverbindung am Mainufer gelten noch immer. Die
beliebten Parkplätze am östlichen Mainufer sind stets zuerst belegt. Über die
Batterie können Parkplatz-Suchende direkt zu den Parkplätzen im westlichen
Abschnitt des Mainufers gelangen. Die alternative Strecke würde die
Bolongarostraße herab bis zur Ludwig-Scriba-Straße führen und dann durch den
gesamten Stadtteil Höchst bis zur Leunastraße. Die Aussicht auf diesen enormen
Umweg würde die Attraktivität der Parkplätze stark reduzieren. Während des Entstehens und der Entwicklung von Höchst
gab es immer einen Durchgangsweg am Main, der mit den Verkehrsmitteln der
jeweiligen Zeit genutzt werden konnte. Die Straße am Mainufer stellt also
keinesfalls eine neue Verbindung dar, sondern setzt die gewachsene
Verkehrsbeziehung fort, welche bei der Entwicklung von Höchst stets bestand.
Insbesondere für die Bewohner der Höchster Altstadt und der Gebiete südlich der
Bolongarostraße stellt diese Verbindung eine wichtige Verkehrsverbindung in die
westlich oder nördlich gelegenen Stadtteile Sindlingen, Zeilsheim,
Unterliederbach sowie überhaupt in Richtung Leunabrücke und Autobahn in
Richtung Westen dar. Auch diese Bewohner würden durch eine Sperrung gezwungen,
über die Bolongarostraße, Ludwig-Scriba-Straße und den Stadtteil Höchst zu
fahren, um Ziele in westlicher Richtung zu erreichen. Diese Kappung einer immer
vorhandenen und nutzbaren Verbindung, welche besonders intensiv während der
Nutzung des Mainufers als Hafen für Höchst frequentiert war, stellt eine
deutliche Verschlechterung für die Bewohner dieses Teils von Höchst dar.
Diese Abwägung von Für und Wider hat damals bereits
der Planungsbeirat Mainufer Höchst in mehreren Sitzungen ausführlich
vorgenommen und ist zu dem Beschluss gelangt, das Mainufer als Einbahnstraße in
Ost-West-Richtung offen zu lassen und mit baulichen Maßnahmen eine
Verkehrsberuhigung zu erreichen. Die Sinnhaftigkeit dieses Beschlusses besteht
fort. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.02.2010, ST 274
Aktenzeichen: 32 1