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Höchster Mainufer: Versäumte, verkehrsberuhigende, bauliche Maßnahmen endlich umsetzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3748 entstanden aus Vorlage: OF 1320/6 vom 08.11.2009 Betreff: Höchster Mainufer: Versäumte, verkehrsberuhigende, bauliche Maßnahmen endlich umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Beschlussfassung des Planungsbeirats Mainufer vom 07.09.2004, die eine Einbahnstraßenregelung der Straße Batterie am Höchster Mainufer in Ost-West-Richtung zeitgleich mit Schwellen vorsieht, umzusetzen und z.B. durch Findlinge oder Baumstämme ein Umfahren der Schwellen sowie ein Befahren der Rasenflächen zu verhindern. Begründung: Bereits dem Planungsbeirat Mainufer war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bewusst, dass die Einbahnstraßenregelung nur im Verbund mit verkehrsberuhigenden baulichen Maßnahmen erfolgreich sein würde. So waren an mehreren Stellen aufgepflasterte Schwellen vorgesehen, u.a. im Bereich Kinderspielplatz, Maintor, Parkplatzende und Schiffsmeldestelle. Leider hat der Magistrat von diesem als Gesamtheit anzusehenden Konzept zunächst nur die Straße Batterie geöffnet, ohne dass irgendwelche baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung verwirklicht wurden. Erst nachdem die vorhersehbaren Überschreitungen der Geschwindigkeit zu vielen berechtigten Beschwerden führten, wurden einige Schwellen gebaut. Noch immer fehlen die Bodenschwellen am östlichen Ende der Straße (Maintor, Kinderspielplatz). Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge beim Erreichen der Schwellen bereits eine recht hohe Geschwindigkeit erreicht haben. Überall dort, wo Straßen mit Bodenschwellen versehen werden, wird durch Bordsteine, Poller etc. verhindert, dass die Schwellen umfahren werden können. Lediglich am Mainufer hat man darauf verzichtet. Daher kann es kaum überraschen, dass die Schwellen immer wieder - zwar unzulässig, aber technisch möglich - über die Rasenfläche umfahren werden. Daher sind auch hier durch das Platzieren von Findlingen, Baumstämmen etc. die Möglichkeiten des Umfahrens zu nehmen. Wie auch in anderen Bereichen der Stadt können diese Stadtmöbel für Sonderveranstaltungen, wie beispielsweise das Schlossfest, vorübergehend entfernt werden. Die bei der Beschlussfassung ausschlaggebenden Gründe für ein Fortbestehen einer Straßenverbindung am Mainufer gelten noch immer. Die beliebten Parkplätze am östlichen Mainufer sind stets zuerst belegt. Über die Batterie können Parkplatz-Suchende direkt zu den Parkplätzen im westlichen Abschnitt des Mainufers gelangen. Die alternative Strecke würde die Bolongarostraße herab bis zur Ludwig-Scriba-Straße führen und dann durch den gesamten Stadtteil Höchst bis zur Leunastraße. Die Aussicht auf diesen enormen Umweg würde die Attraktivität der Parkplätze stark reduzieren. Während des Entstehens und der Entwicklung von Höchst gab es immer einen Durchgangsweg am Main, der mit den Verkehrsmitteln der jeweiligen Zeit genutzt werden konnte. Die Straße am Mainufer stellt also keinesfalls eine neue Verbindung dar, sondern setzt die gewachsene Verkehrsbeziehung fort, welche bei der Entwicklung von Höchst stets bestand. Insbesondere für die Bewohner der Höchster Altstadt und der Gebiete südlich der Bolongarostraße stellt diese Verbindung eine wichtige Verkehrsverbindung in die westlich oder nördlich gelegenen Stadtteile Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach sowie überhaupt in Richtung Leunabrücke und Autobahn in Richtung Westen dar. Auch diese Bewohner würden durch eine Sperrung gezwungen, über die Bolongarostraße, Ludwig-Scriba-Straße und den Stadtteil Höchst zu fahren, um Ziele in westlicher Richtung zu erreichen. Diese Kappung einer immer vorhandenen und nutzbaren Verbindung, welche besonders intensiv während der Nutzung des Mainufers als Hafen für Höchst frequentiert war, stellt eine deutliche Verschlechterung für die Bewohner dieses Teils von Höchst dar. Diese Abwägung von Für und Wider hat damals bereits der Planungsbeirat Mainufer Höchst in mehreren Sitzungen ausführlich vorgenommen und ist zu dem Beschluss gelangt, das Mainufer als Einbahnstraße in Ost-West-Richtung offen zu lassen und mit baulichen Maßnahmen eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Die Sinnhaftigkeit dieses Beschlusses besteht fort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2010, ST 274 Aktenzeichen: 32 1