Bewohnerparken auch an Samstagen
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Straßen bzw. Straßenabschnitten ohne Ladengeschäfte für folgende Bereiche der innenstadtnahen Bewohnerparkzonen des Nordends die Geltungsdauer auf den Samstag auszuweiten: Regelungsbereich 20 gesamt, Regelungsbereich 22 südlich der Koselstraße (einschließlich), Regelungsbereich 24 südlich der Bornheimer Landstraße (einschließlich), Regelungsbereich 25 südlich der Kantstraße. Die Reservierungszeiten gelten am Samstag durchgängig von 9 bis 22 Uhr. Begründung: Gerade am Samstag nutzen viele auswärtige Käufer ganztägig die innenstadtnahen Bereiche des Nordends zum Parken, um die Kosten für das Parkhaus zu sparen. Dies belastet die Bewohner dieser Bereiche des Nordends in erheblichem Maße auch zwischen 10 und 16 Uhr, so dass am Samstag das Bewohnerparken durchgängig gelten sollte. Auch die abendlichen motorisierten Kneipenbesucher führen zu einer erheblichen Belastung, so dass eine Ausweitung der Reservierungszeit bis 22 Uhr angezeigt ist.