Verlängerung der Schutzzeit an der Ampel der Straßenbahnhaltestelle „Rebstöcker Straße“
Begründung
Ampel der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen Rebstöcker Straße auch noch ca. 5 Sekunden nach Schließung der Türen für den Autoverkehr geschlossen bleiben. Die Pförtnerampeln sind entsprechend anpassen zu lassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals darf sofort losgefahren werden. Dies obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Rebstöcker Straße - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit kei -nen größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden.